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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
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1434.

20. März.

21. März.

22. März.

24. März.

24. März.

28. März.

29. März.

31. März.

Sacrosancta generalis synodus Basiliensis confirmat monasterio in Waltsassen incorporationemparochialium ecclesiarum in Redwicz, Neuenkirchen et aliarum cum capellis eis annexis. D. Basileaedecimo tertio Calend. Aprilis, (c. S.) (B.)

Sigmund römischer Kaiser befiehlt dem Bürgermeister und Rathe der Stadt Nuremberg hinsicht-lich der 70 rheinischen Gulden, welche sie ihm nach der letzten Abrechnung von des Schlagsatzeswegen noch schuldig sind, dass sie von dieser Summe dem Kraus Hansen Goldschmid zu Nurembergvon wegen seines Cammerers Dietrich von Frankenberg, der dem genannten Kraus etliches Gerätheverpfändet hat, 24 Gulden bezahlen, von dem übrigen Gelde aber ihm (dem Kaiser) Handbüchsenkaufen oder giessen lassen sollen. G. zu Basel am heiligen Palmtage. (c. Sig.) (F.)

Herzog Wilhalm in Baiern bekennt von dem Bischöfe Conraten, zu Regenspurg und dessenStifte für das denselben zurückgegebene Geschloss Werd im Sack die bedungene Lösungssumme von8000 reinischen Guidein in den zwei bestimmten Fristen richtig empfangen zu haben. G. zu Baselam Montag nach dem hl. Balmtag. (c. S.) (B.)

Kaiser Sigmund bestätigt dem Kloster zu Rogenburg alle dessen Privilegien und Freiheiten, er-laubt ihm auch, wie Dies seit Menschengedenken geschah, die Burgrechte fernerhin zu Ulm zu nehmen.G. zu Basel am nächsten Mittwochen nach dem hl. Palmentag. (S.)

Kaiser Sigmuud erlaubt dem Probste Johann zu Rogenburg und dessen Convente, im Kloster-hofe oder auf des Klosters Gütern ein Gericht mit Richtern und Mannen aufzurichten, um alle Unzucht,Schuld, Geldschuld, Frevel u. a. Sachen, welche bei demselben angebracht werden, abzuurtheilen. G.zu Basel am nächsten Mittwochen nach dem hl. Palmtag. (c. S.) (S.)

Kaiser Sigmund erneuert dem Bischof Lienhart zu Bassaw die Briefe, durch welche HerzogLudwig der Aeltere, Graf zu Mortani, dem Stift zu Bassaw die Gerichtsbarkeit über des Stifts Leutemit Ausnahme der drei Sachen, die den Tod berühren, bestätigt hat, gegen die Eingriffe desselbenHerzogs von Bayren. G. zu Basel am Ostertag. (c. S.) (B.)

Wernher, Ludwig, Sigmund, die Seybelstarffer, Gebrüder, geben zu dem von ihrem BruderHanns Seybelstarffer sei. in das Stift des Gotteshauses zu Geisenfelt gestifteten Jahrtag 12 SchillingMünchner Pfg. jährlicher Gült. G. des Montags nach dem heil. Ostertag (c. 2 S.) (B.)

Sigmund römischer Kunig thut der Gemeinde und den Einwohnern des Dorfes Weletzhain kund,dass er die Lösung dieses von seinen Vorfahren am Reiche an das Kloster Wiltzburg verpfändetenDorfes Weletzhain auf den edlen Haubt von Bappenhaim Reichs-Erbmarschalk übertragen, der Abtvon Wiltzburg aber diese Ablösung verweigert habe, daher er der Gemeinde des Dorfes Weletzhaingebietet, dem Abt von Wiltzburg keine Gülten mehr zu reichen, bis diese Sache zu Ende und Aus-trag komme. G. zu Senis am Mitwochen nach dem hl, Ostertag. (c. Sig.) (F.)

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