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1432.
der Herrschaft Svvabegk gegen die Waler zu vertreten. G. ze Basel an Montag nach sand Gallentag. (c. S.) (S.)
23. Oct.
Spruchbrief Wilhelms von Wolfstain Landrichters in der Grafschaft Hirschberg und der Beysitzer,Hadinar Herrns zu Laber des altern, Hanns Fraunpergers zu Priin, Ruger Erlinghofers zu Pechtal undAnderer, wornach der edle Johann Herr zu Abensberg wider die Ansprüche des Herzogs LudwigsGrafens von Graisbach bey seiner Gewähr um den Altmanstein bleiben soll, da er erwiesen habe, wiesein Anherr seel. den Altmanstain mit der Vogtey zu Schainhawbt von Heinrich Hautzendorfer seel,erkauft, und von Herzog Stephan die lehenherrliche Bewilligung hiezu erhalten habe. G. Rietenburkam pfinztag vor Simonis et Judae. (B.)
26. Oct.
Nicodemus episcopus Frisingensis a Francisco Tichtel, oppidano oppidi Monacensis processionem,singulis ebdomadis semel quinta die peragendam, in parrochiali ecclesia sanctae Virginis Mariae ibidemfundatam confirmat. D. dominica ante Symonis et Jude apostolorum, (c. 2 S.) (B.)
29. Oct.
Sigmund, römischer König, schreibt dem Herzog Wilhelmen in Beyern, seinem Statthalter, essei landkundig, dass die Venediger seine und des hl. R. Widerwärtige und Feinde seien, und seineund des hl. R. Lande und Leute unbillig angriffen, wesshalb er vormals Jedermanne verboten habe,Gemeinschaft mit den Venedigern zu haben, oder dieselben Nutzen und Handel in seinem Reiche suchenoder treiben zu lassen, und dass er darauf Heinrichen von Stoffeln, seinem Diener, und Herman Hecht,seinem Secretary, Auftrag und Macht gegeben habe, die Venediger und deren Helfer, wo sie dietreffen möchten, aufzuhalten, niederzulegen und zu bekümmern mit Leib und Gute, und sie und derenGut zu ihren Händen zu nehmen. Nun habe derselbe Heinrich von Stoffeln mit dessen Helfern zwi-schen Kempten und Memmyngen 7 geladene Wägen mit venediger Gute und Kaufmannsschatz getroffenund ze Händen genommen, wovon ihm aber die von Memmyngen 4 Wägen abgejagt und heimgeführlhätten. Desgleichen behielten die von Kempten 3 Wägen gewaltsam zurück, welche seiner genanntenDiener willen daselbst verboten und bekümmert seien. Da nun Letztere gegen die von Memmyngenund Kempten u. a. Betheiligte Rechtes bedürften, so möge der Herzog Allen einen Rechttag setzen,und die Sache entscheiden. G. zu Senis, am Mitwochen nach sant Simonis und sant Jude Tag.
(c. S.) (S.)
30. Oct.
Landgraf Leopold zum Leuthemberg und Ritter Heinrich Nothafft zu Wernberg entscheiden dieStreitigkeiten zwischen dem Pfalzgrafen Johansen, ihrem Oheime, und dem Burggrafen Heinrich zuMeissen, Herrn zu Blawen, ihrem Oheime und Schwager, wie folgt: a) alle Feindschaft soll gänzlichab sein; b) die Gefangenen sollen beiderseits ohne Lösegeld freigelassen werden; c) Herzog Johannssoll Dem von Blawen Stadt und Schloss Perenaw mit aller Zugehörung sogleich übergeben, wie diebeiderseitigen Briefe Dies verlangen. G. zu der Weiden, am Pfincztag vor Allerheiligen Tag.
(c. 2 S.) (B.)