1431.
Wilbalm Machseirainer, Hanns Avver, Francz Tichtl, Ludwig Willbrecht, Dielreich Storch und ChonradVVitelspeck, von der Herzoge Ernst und Wilbalm wegen zu Straubing zu Recht gesessen, wird in derStreitsache zwischen den Herzogen wegen der achthundert Gulden, die den Kamerawern auf Viehaussenverschrieben sind, Herzog Ludwig laut der von der Commission der Stände in Nidern Beim und vomKaiser bereits ergangenen Sprüche verurtheilt, an jener Summe 600 fl. an seine Vettern zu bezahlen.G. am Montag nach Sand Mathias tag. (B.)
26. Febr.
Wilhalem, Abt, und der Convent des Gotteshauses zu Vrsperg, schliessen mit Einwilligung ihresVogtes, Hainriohs von Ellrbach, bezüglich des Gerichtes zu Schönenberg mit Herzog Vlrich zu Degkeinen Vertrag, dass sie und der Herzog dasselbe gemeinschaftlich mit je sechs Richtern und einemAmmann besetzen und die Gefälle gleichheitlich vertheilen sollen. Mitsiegler: Hainrich von Ellrbach.G. an Mentag nach Reminiscere in der Vasten, (c. 2 S.) (S.)
27. Febr.
Sigmund römischer Kunig bekennt, dass er das Silbergeschirr und Pfand, welches er seinemGetreuen Herman Prawn um 500 Gulden versetzt hat, bis kommende Pfingsten wieder lösen solle,ausserdessen genannter Prawn dasselbe verkaufen oder versetzen möge. G. zu Nuremberg amDinstagnach Reminiscere, (c. Sig.) (F.)
27. Febr.
Walther von Hürnhain Ritter, Rudolf von Hürnhain, Hans Zobel und Martin Zobel, verkaufenals Pfleger und Vormünder der von ihrem seligen Schwager und Vetter Wilhalm Zobel hinterlassenenKinder Margret, Dorothee und Stasel deren vererbtes Dorf Nidern-Itelssheim an Fridrich Markgrafenzu Brandenburg Burggrafen zu Nuremberg um 180 rheinische Gulden. Siegler: Walther von Hürn-hain und Hanns Zobel. G. uf Aftermontag nach Reminiscere, (c. 2 Sig.) (F.)
27. Febr.
Vor Hanns vom Degemberg, Erbhofmeister in Bayrn, mit 24 Beisitzern zu Straubing zu Rechtgesessen, klagt Herzog Ludwig gegen die Herzoge Ernst und Wilhelm, dass sie gegen vorgelegteVerträge und Münzbriefe die Münz verkehrt und verändert, und die ihm so ring worden wäre, dasses ihm an seiner Gült, seinen Landen und Leuten zu grossem Schaden gekommen sei; auf die Ein-wendung der Beklagten, dass sie in den aufgeführten Briefen gegen Herzog Ludwigen sich nichts ver-schrieben, wird die Kiage abgewiesen. G. am Pfincztag nach dem Sontag Reminiscere. (B.)
28. Febr.
Hanns vom Degemberg und 24 Mann erkennen auf die Forderung des Herzogs Ludwig in Bayrnund Grafen zu Mortain, dass die Herzoge Ernst und Wilhalm in Bayren ihm die für Lösung vonValkchenstaiu ausgegebene Summe sowie die Kaufsumme für Giesingen, Biburg und andere Güter er-statten sollen, nachdem dagegen Gorg, Herzog Wilhalms Kanzler, im Namen der Herzoge Ernst undWilhalm seine Erklärung abgegeben hatte, zu Recht, dieselben seien dem Herzog Ludwig weder fürdie eine noch für die andere Forderung etwas schuldig. G. an Mitwochen nach dem Sonntag Re-miniscere. (B.)