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1429.
1. Mai.
6. Mai.
7. Mai.
(0. Mai.
11. Mai.
11. Mai.
12. Mai.
lassen und demselben den Korhof und die abgenommenen Kirchen wieder zurückzuateilen. G. zuPrespurg an sand Philipps vnd sand Jacobstag. (Vid.) (B.)
Sigmund, Römischer König, gebietet den Herzogen Ludwig, Ernst, Wilhelm und Heinrich inBeyern und allen Unterthanen in Beyern, dem Domkapitel zu Passau gegen Jorg und Erasm diePuch-perger zu Wintzer, Gebrüder, falls diese seinem an sie erlassenen Befehle nicht gehorchen würden,beiständig und behilflich zu sein, damit die Puchperger zu Recht gebracht und das Domkapitel zuPassau ihres Muthwillens und ihrer Gewältthätigkeiten übertragen werde. G. zu Prespurg an sandPhilipps vnd sand Jacobstag. (Vid.) (B.)
Maister Hainrich von Hohenäw Püchsenmaister, wird für 32 rhein. Gulden auf ein Jahr vomRath der Stadt Regenspurg zu einem Büchsenmeister bestellt. Siegler: Conrat Grafenrewter, Schult-heiss. G. am Freitag nach dem Auflerttag. (c. Sig.) (B.)
Gorg Füchsel, Bürger zu Regenspurg, wegen eines mit Herrn Michel Pfarrer zu Snaittendorffgetroffenen betrüglichen Kaufs, darin er denselben um sein Geld hatte bringen wollen, ins Gefängnissdes Raths gebracht und aus der Stadt Regenspurg und ihrem Gebiete auf so lange verwiesen, bis erdem Pfarrer sein Pferd bezahlen wird, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Siegler: Conrad derGrafenrewter, Schultheiss. G. des Sambcztags nach dem AufFertag. (c. Sig.) (B.)
Vlrich von Altmanshofen bekennt, dass die Herzoge Ernst und Wilhalm in Bayren ihm alleSchulden, die er von ihnen zu fordern hatte, bezahlt habe. G. an Afftermentag vor dem hailigenPfingstag. (c. S.) (B.)
Wilhalm von Hornstain bekennt, dass die Herzoge Ernst und Wilhalm in Bayren ihm alles be-zahlt haben, was selbe seinem Vetter Herrn Ludwig von Hornstain, Ritter sei. für Dienst und Schädenschuldig gewesen waren, mit Ausnahme von ungefähr 500 Gulden, über welche Summe die Briefeverloren gegangen sind; könnte er diese Briefe binnen 2 Jahren vor Berchtold vom Stain zu Romspergund Wolff vom Stain von Clingenstain Hauptmann, beide Ritter, bringen, so sollen diese in den 2nächsten Monaten Tag darum setzen; versäume er aber diesen Termin, so sollen diese Briefe kraftlosseyn. G. an Mitwoch vor dem Pfingstag. (c. S.) ) (B.)
Gebhart Judenman Hauptmann zu Regenspurg erhält vom Rath der Stadt Regensp. 25 PfundRegensp. Pfenn. an seinem Jahrssold und quittirt darüber. G. am Mitichen vor dem h. Pfingst tag.(c. Sig.) (B.)
Lewpolt Gumpprecht Bürger zu Rpgenspurg bekennt, dass er Jössel dem Juden 100 unger.Gulden schuldig geworden sey, welche er von Jacobi nächstkommend angefangen mit 2 Pfenning denGulden per Woche zu verzinsen und auf des Juden Begehr zurückzubezahlen sich verpflichtet. G.des nächsten Pfincztags vor Pfingsten. (B.)