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1428.29. Sept.
1. Oct.
5. Oct
8. Oct.
Heinrich Herzog in Beyern nimmt den edlen Johann zu Abensperg auf 3 Jahre als seinen Rathund Diener auf, so dass derselbe während dieser Zeit mit seinen Geslossen ihm dienen, mit 10 oder12 Pferden sein tägliches Ilofgesind seyn und hiefür jährlich 200 ungr. Gulden erhalten soll.Sollte derselbe von Abensperg sich während dieser Zeit verheirathen oder sonst zu Haus richten undnicht länger Hofgésind seyn wollen, so soll er von Haus aus mit allen Geslossen gewartend seyn undhiefür jährlich 400 ungr. Gulden erhalten, und wenn er von Haus aus gelodert wurde, so soll dem-selben auf 16 Pferde Kost und Futter gereicht werden, wie andern herzoglichen Käthen. G. zu Landshutan Michels Tag. (B.)
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Wyeland Swelher, Berchtold von Renhartzwil, Domherr zu Augspurg, und Fritz Burggraf zuZusmeck, alle drei als Gemeine, Hainrich Burggraf zu Augspurg, Jörg von Rammingen, Domherr zuAugspurg, und Hans und Hainrich von Gumppenberg, als Schiedsleute, schlichten die Zweiungen zwi-schen Conrat von Schwangow, Jörg dem Aeltern und Stephan von Schwangow, seinen Söhnen, auchJörg dem, Jüngern, Hainrich, Hanns und Thoman von Schwangow, Gebrüdern, Vlrichs von Schwangowsei. Söhnen, einer- und Marquart von Schwangow, ihrem Bruder und Vetter, andererseits wegen ihrervier Schlösser Schwangow und andern väterlichen Erbes und machen einen Burgfrieden vom Halblech,wo der aus dem Gebirg herausgeht, bis in den Lech, den Lech aufwärts bis Germerssach und von dabis an die Stelle, wo die Vylss in den Lech geht, und von der Vylss und ihrer Einmündung in denLech, an diesem hinauf gen Binswangen durch den Schwartzenberg bis vor den Sinwell Thurm undvor die vier Schlösser Schwangow bis hinwieder zu dem Halblech. Wenn einer der obigen Schwan-gower seinen Antheil an jenen Schlösser von Armuth oder Noth wegen versetzen oder verkaufenmüsste, so soll er denselben seinen Brüdern und Vettern von Schwangow unter Vorbehalt der Wie-derlösung vor allen übrigen Leuten anbieten, nicht minder soll eine solche Wiederlösung jenen Brüdernund Vettern auch dann Vorbehalten bleiben, wenn ein solcher Antheil an Andere verkauft würde.G. vff den nesten Freytag nach sand Michels des hailigen Ertzengels tag. (Vid.) (B.)
Görg Nusperger Conventbruder zu Sankt Haymeran inRegenspurg, welcher schon mehrere Malesich vergebens an seine Brüder Caspar und Achacz die Nusperger wegen Auslieferung seines väter-lichen und mütterlichen Erbtheils gewendet hat, bevollmächtigt seinen Vetter Haymeran Nusperger zuNewneglolfshaim, sein Erbtheil von seinen Brüdern mit Minn oder mit Recht zu lodern und einzu-bringen. Siegler: Ritter Wilhalm von Wolfstain Bürgermeister zu Regenspurg uud Hanns von StaufTzu Erenfells. G. an dem nächsten Erichtag nach sand Michels tag. (c. 2 S.) (B.)
Albrecht Bündrer, von dem Rath zu Regenspurg gefangen gesetzt, weil er mit seinem Vater,der wegen eines Meineides aus der Stadt verbannt war, in verräterischer"Verbindung gestanden, inRücksicht auf seine Jugend aber unversehrt an Leib und Gliedern entlassen, schwört Urfehde und wirdauf 6 Meilen von der Stadt und auch aus deren Burgfrieden und Herrschaften weggewiesen. Siegler:Conrat Grafenreuter, Schultheiss zu Regenspurg. G. am St. Dyonisy Abend, (c. S.j (B.)
Kumut von Gich und Elss, seine Wirthin, verkaufen an Peter Truchsess zu Puinerssfelden ihr
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19. Oct.