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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
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1427.

Pfarr Seite, nichts ausgenommen an beiden Wäldern als ihren Wildbann, Lehen und Geleit, ferner ver-kaufen sie denselben die vom Reiche als Lehen ingehabten zwey Drittheile des Schultheissenamts undGerichts zu Niirmberg, zehn Pfund Pfening jährlicher Gilt auf dem dritten Drittheile und zehn PfundPfening jährlicher Gilt auf dem Zolle daselbst zu Erbe. Bürgen und Mitsiegler wie oben. G. zuNüremberg am Freitag nach S. Johanns Baptisten tag Sunwenden. (c. 31 S.) (B.)

27. Juni.

Dieselben übergeben der Stadt Nuremberg, die ihnen hiefür bereits Zahlung und Genüge ge-leistet, die Pfandschart an einem Drittheile des Schultheissenamtes, Gerichts und Zolles zu Nuremberg,so sie und ihre Vorfahren für 6000 Pfund guter alter Haller und 4000 Gulden gut von Gold undschwer an Gewicht vom Reiche inhatten, dazu auch die Pfandschaft am Zeidelgericht, Zeidlern, Zeidel-gütern und Iloniggelde zu Feuchte, welche sie vom hl. römischen Reiche für 200 Mark lüthigen Silbersingehabt und zur Zeit zwar weiter versetzt haben, aber ledig zu ihren Händen bringen werden, dochmüsse dem Könige und Reiche Wiederlösung für ebengedachte Summen Vorbehalten bleiben. G. zuNuremberg am Freitag nach sant Johanns Baptisten tag Sunwenden genannt, (c. 6 S.) (F.)

28. Juni.

Peter, Bischof zu Augspurg, bekennt, dass die ihm von dem ganzen Domkapitel zu Augspurg,von den Prälaten und gemeiniglich der Pfaffheit seines Bisthums zum Zug gegen die ungläubigeu Hussenund Ketzer zu Beheim bewilligten 4000 Gld. rein, nicht durch ihn sondern durch eigne von demKapitel, den Prälaten und der Pfaffheit aufzustellende Leute ingesammelt und eingenommen werdensollen, mit dem Versprechen, dieselben von Peter und Pauls Tag an das künftige Jahr um keineHilfe gegen jene Ketzer weiter anzufordern. G. aulf der vorgenannten Sant Peters vnd Sant Paulstag aubent. (c. S.) (S.)

29. Juni.

Fridrich, Marggraue zu Brandenburg, Johanns, Fridrich und Albrecht, seine Söhne, erlauben denBürgern der Stadt Nüremberg, dass sie auf beiden Nüremberger Wäldern, auf beiden Seiten derPegnitz gelegen, wilde Schweine mit Rüden hetzen und fangen mögen, doch ohne Garn, ohne Seileund ohne Gruben, auch Hasen, Eichhörner, Feldhühner und anderes Geflügel, doch dermassen, dassdas Rolhwild dadurch nicht verjagt werde. G. zu Bamberg an S. Peter und Pauls Tage der Zwölf-boten. (c. 4 S.) (F.)

1. Juli.

Ott Hayd bekennt, dass Marggraue Fridrich von Brandenburg, wegen der zwey Ampt undSlösser, nämlich der Veste ob Nüremberg und des Slosses Dachspach mit aller Zugehörung, so eretwielang Zeit von ihm inngehabt, eine Ablösung und Ausrichtung gethan und sagt ihn darum ledigund los. G. an vnser Frawen Abent Visitationis Mariä, (c. S.) (F.)

L Juli.

Herzog Otto in Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, freiet für sich und seinen Bruder, den PfalzgrafenLudwig, das Kloster Ensdorf von aller Gastung. G. zu Amberg off Dinstag nach sand Peters vndsand Pauls tag. (B.)