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1425.
8. Jan.
Sigmund, römischer König bestätiget der Stadt Nurenberg die goldene, silberne und Haller-Münze, welche von seinen Vorvordern im Reiche den Grossen von Nurenberg befohlen war, hernachan weiland Herdegen Fallzner, Bürger daselbst, und von diesem an Fridrich, Markgrafen zu Branden-burg gekommen ist, von welchem sie solche nun erworben, und verstauet diese Münze zu besetzen,zu handhaben, zu schützen, darüber zu richten und zu strafen — nachNothdurft, und gegen Reichungdes halben Schlagschatzes in die königliche Kammer. G. zu Wyenn. an Montag nach der heiligendreyr kunig tag. (c. 1 S.)
11. Jan.
Sigmund, römischer König erklärt, dass — obgleich er Johannes, Pfalzgrafen bei Rein undHerzogen in Beyern, seinem Oheim, den halben Theil des Gutes der Jüdischheit in deutschen Landeneinzunehmen befohlen — die Juden von Nuremberg bei ihren Gnaden und Freiheiten zu verbleibenhaben, sohin gedachte Verschreibung ihnen unschädlich seyn solle. G. zu Wyenn am Donrstag nachder heiligen dreyr Kunig tag. (c. IS.) (F.)
11. Jan.
Eberhart Yenkofer zu Yenkofen und Martein Smid zu Zaitzkofen verkaufen ihren Hof zu Yen-kofen bei der Kirche dem ehrbaren Herrn Hanns Pachmair, Caplan zu Yenkofen, und dessen Gottes-haus daselbst zu der von Herzog Heynrich in der Capelle zu Yenkolen gestifteten U. L. F. Messe unterder Bedingung, dass die darauf ruhende Gilt von zwei pfd. pfg. an den Dom zu Regenspurgk jährlichbezahlt werde. Siegler: Asem der Seywerstarffer, Pfleger zu Teispach. G. am Pfintztag nach St.Erhartstag (c. S.) (B.)
16. Jan.
Jorg von Guinppenberg erhält auf Befehl Ludwigs, Herzogs in Bayren und Grafen zu Mortain.durch Ludwig, Herzog in Bayren und Grafen zu Grayspach, zu Lehen: den Burgslall, den Grabensarnmt dem Vorhof zu Pertnau, dazu den Sedelhof daselbst mit allen Zugehörungen und das Ketten-holz mit H Jaucherten, was Alles von Conral Holtzhamer von Pertnau, Barbara, dessen Hausfrau, undderen Träger und Bruder Jorg Ödenberger, aufgegeben wurde. G. an Erchtag Sant Antonis tag.(c. S.) (B.)
16. Jan.
Sigmund, römischer König gibt dem Bürgermeister und Rath der Stadt Windsheim Vollmachtund Gewalt, von den dort angesessenen Juden und Jüdinnen zu einer Hilfe wider die Ketzer zu Be-heim eine Schatzung einzuheben, und ihm einzuantworten, und gebietet zugleich den Juden dieseSchatzung unweigerlich zu erlegen. G. zu Wienn am Dienstag vor sant Anthonii tag. (c. 1 S.) (F.)
17. Jan.
Bernhart, Markgraf zu Baden, des hl. Reiches Hofgericht zu Wyenn in der Veste besitzend,entscheidet die Jagdstreitigkeiten Hannsen Herrn zu Heideck, einerseits, und Hannsen und Jorgen derHolczinger und Rudigers von Erlingshoven, gesessen zu Bechtal, andrerseits, in der Art, dass Letztereauf dem wisemburger Walde jagen dürfen, indem sie des Reiches Vorster auf demselben sind, undihre Vordem, Eltern und sie selbst bisher allweg darauf gejagt haben. G. zu Wyenn an sand An-tlionij Tag. (B.)
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