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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
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1424.

haus gegen jährliche Entrichtung von 6^ Schilling Regensp. Pfenninge. G. an Erichtag nach Simonisvnd Jude. (c. 2 S.) (B.)

1. Nov.

Hans Haslach gelobt dem Bischof Peter zu Augspurg die Feste und Behausung Valkenstain,in welche ihn derselbe als Vogt und Burgmann gesetzt hat, als ein getreuer Vogt und Burgmann inzu-haben und, im Falle der Bischof mit Tod abginge oder gefangen würde oder auch sonst abtretenmüsste, mit jener Feste dem Domkapitel zu Augspurg gehorsam und gewärtig zu sein. G. am allerhailigen tag. Ce. S.) (S.)

3. Nov.

Caspar Herttenberger zu Hailsperg Ritter, vor welchem am Hofgericht des Herzogs Johann inBayern Ott Heiden von Niirmberg Klage stellt, gemäss welcher ihm der Herzog Johann in Bayern diewegen Ueberlassung der Veste Hertenstein bedingte Summe bezahlen oder ihm diese Veste wiedereinantworten soll, worauf vom Herzog Johann entgegnet wird, dass er solches nicht schuldig sey, in-dem laut einem vorliegenden Briefe des Landgerichts Sulzbach Altman Kemnater gegen Ott Heiden100 Mark Goldes und 200 Gulden Hauptgules auf desselben Rechten und Briefen über den Hertensteinerklagt und nun Herzog Johann diesen Landgerichtsbrief zu seinen Händen gebracht habe, erlässt dasUrtheil, Ott Heiden solle seine Briefe zu dem erwähnten Briefe des Landgerichts Sulzbach beim Hof-gericht hinterlegen, und Herzog Johann solle in drey 14 Tagen vor sein Hofgericht dem Ott Heideneinen andern Rechltag bestimmen. G. zum Nuwemnargt am Freitag nach aller Heiligen Tag.(c. S.) (B.)

6. Nov.

Bischof Johann zu Würzburg und der Markgraf Friedrich zu Brandenburg, in der Irrung zwi-.sehen Bischof Friederich zu Bamberg und Pfalzgraf Ludwig, Herzog in Bayern, wegen des VilseckerForstes alsSchiedrichter erkennen zu Recht: der Bischof soll in genanntem Wald bei seinen bisherigen Rechtenund Nutzungen an den zugehörigen Seen, Hemern, Wiesen, Aeckern und Reuten etc. verbleiben; vonden neuen Seen, Hemern Wiesen, Aeckern etc. aber, welche gemacht würden, soll der Pfalzgraf dendritten Theil haben; beide Partheien sollen die Seestatt, genannt das Rotmoos, bauen, und der Pfalz-graf soll den dritten Theil der Kosten tragen und den dritten Theil an dieser Seestalt und Fischenetc. haben: das herkömmliche Grabengericht zu Vilseck soll jährlich besetzt und gehalten werden, unddie Erbförster und Zeidler sollen an Haltung solchen Gerichts nicht gehindert werden; der Pfalzgrafmag aus dem Wald das herkömmliche Kuchen-Wied nach Amberg hauen lassen; wo vormals auf derVogtey dem Salbuch gemäss ein Pfund Regensburger genommen worden ist, sollen nun hiefür drilthalbGulden rheinisch gegeben werden. Mitsiegler: Pfalzgraf Ruprecht und das Domkapitel zu Bamberg.G. an Montag vor sand Merteins tag. (c. 4 S.) (B.)

10, Nov.

Johann Bischof zu Eysteten verleiht dem Bürger zu Nürnberg, Heinrichen Slüsselfclder fünfGüter zu Patersholcz, ein Neuntheil an dem Zehend daselbst, und ein Gut zu Markartsholcz, welchederselbe von Wilhelm Grossen von Meckenhusen gekauft hat. D. Nürnberg an Erichtag vor St. Mer-tinstag. (c. S.) (F.)