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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
Seite
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1424.21. März.

22. März.

23. März.

27. März.

2. April.

Ernst und Wilhelm Herzoge in Beyern, verbinden sich gegen Margret, Albrechts von AbenspergWittib, an den von ihr entlehnten 1000 ung. Gulden, welche sie von Jobst und Gorg, Herren zu Abensperg,Gebrüdern, für ihre Ansprüche an Rietenburg als Heirathgut erhalten hatte, 4 Jahre lang jährlich 100Gulden Gült zu bezahlen, und ihr nach Verlauf dieser Zeit, wenn sie es verlangt, die ganze Summeeinzuhändigen. Bürgen: Wernher der Parsperger, Ritter, und Erhärt der Mukkentaler zu Sanderstorff.Mitsiegler: Obige 2 Bürgen und der Markt Rietenburg. G. das Erytags in der anderen vastwochen.(c. 5 S.) (B.)

Hartman Ehinger, Bürgermeister zu Vlme, Hanns von Westernach, Hanns von Asche der Jün-ger, Peter Vngelter, Hanns Bessrer der Jünger, Jörg Staiger Bürger zu Vline und Hanns Rup Bürgerzu Meiningen, als Schiedsrichter in dem Streite zwischen Anshalm. Bischof Hainrich Truchsässen Dom-probst, Götfrid Harscher Domdechant und dem Domkapitel zu Augsburg einer- und Chunrat, Albrechtund Burkart von Aichelberg Gebrüdern andererseits wegen des Schlosses Schönegk, sprechen zu Recht,letztere sollen das genannte Schloss 5 Jahre lang nützen, nach deren Verlauf aber soll das Domkapiteldas Schloss Schönegk um die im Kaufbriefe genannte Summe ungehindert wiederlösen. G. ze Vlmevf Gutemtag nach dem Sonnentage als man in der heiligen kirchen singet Reminiscere in der Vasten,(c. 12 S.) (S.)

Cunrad Swob, Kästner des Herzogs Ludwig, Pfalzgrafens bey Rein zu Vffenheim undHeinrich Zan zu Vffenheim beurkunden, dass laut Aussage der Aeltesten zu Vlsseuheim und Vttenhofenfrüher kein Zoll zu dem Hemelsteg und zu Vttenhofen gewesen, und als die Herrschaft von Wirtzburgden Zoll zu dem Hemolsteg einhob, war das der Herrschaft von Vffenheim zuwider und trieb sie oftdie Zöllner ab. G. an dem Donderstag vor vnsser Lieben Frawen tag Annunciationis. (c. S.) (F.)

Ernst und Wilhalm Gebrüder und Albrecht und Hainrich Herzoge in Bayren kommen dahinüberein, dass sie hinsichtlich ihrer Ansprüche und Foderungen an Jobst Herrn zu Abensperg dem-selben vor ihren Räthen einen Tag Rechtens bescheiden, wenn derselbe aber ungehorsam wäre, mitBesess oder täglichen Krieg gegen denselben nicht aufhüren sollen, bis sie ihn zu solchen Rechtenbringen. Was sie dann in diesem Kriege gewinnen, sollen sie theilen mit Ausnahme der Vesten Alt-manstein und Rietenburg, welche den Herzogen Ernst, Wilhalm und Albrecht als väterliches Erbe ver-bleiben und Letztere ihrem Vetter Herzog Hainrich nur das von ihm zur Gewinnung dieser Vestengegebene Gezeug und Pulver vergüten sollen. G. zu Lantzhut am Montag nach unser Frauen TagAnnunciationis. (c. 3 Sig.) (B.)

Johanns, Landgraf zum Leuchtemberg gebietet allen seinen Bauern in der Herrschaft und demGericht zum Newenhause an der Nab, mit Mannschaft, Vogtei und Lehenschaft Nielas, dem Abt unddem Convente zu Waldsassen zu huldigen und unterthänig zu sein. G. am Sonntag als man singetLetare, (c. S.) (B.)

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