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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
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1424.

28. Feb.

1. Marz.

2. März.

2. März.

5. März.

5. März.

Abensperg wegen der Lösung von Rietenburg vorgeladen ist, und fodern den genannten Markt auf,ihnen als rechten Erbherren getreu zu bleiben, da sie erfahren hätten, dass Jobst von Abensperg aufnicht guten Wegen umgehe. G. zu München am Montag nach Mathie. (Cop.) (B.)

Hanns, ein getaufter Jud, gebürtig von Costniczz, der sich nennet einen Arzt, schwört demRathe zu Regensburg Urfehde, und gelobt, ein Jahr lang die Stadt zu meiden. Siegler: Peter derMaller, Schulthaiss zu Regensburg. G. dez Montags naoh sand Matines Tag des heiligen Zwelifpoten.(c. S.) (B.)

Martinus papa, civitati Augustensi mandat ut Petrum de Schaumberg, cubicularium suum, a sevacanti ecclesiae Augustensi episcopum praelectum, benigne recipiant eidemque obediant. D. Romae apudSanctum Petrum Calendis Martii, (c. b.) (B.)

Jobst Herr zu Abensperg antwortet den Herzogen Ernst und Wilhahn, dass er auf den weissenSonntag nicht nach Freysing komme könne, und bittet dieselben wiederholt, die von ihm wegen Rie-tenburg verlangte Zahlung zu leisten. Was aber die Auffoderung betreffe, dass er seine Briefe überden Altinanstain nach Freysing mitbringen solle, so verstehe er dieses in Geschäft zu dieser Zeit nichtzu verantworten, und wisse nicht anders, als dass der Altinanstain sein rechtes Erbe sey. G. amPfinztag vor Herren Vasnacht. (Cop.) (B.)

Friedreich, Herzog zu Oesterreich, bestätiget dem Abt Hildebrant, dem Dechant Lienhart unddem Convent des Gotteshauses zu Tegernsee die denselben von seinen Vorfahren bewilligte zollfreieWeinausfuhr aus seinem Land an der Etsch. G. ze Insprugg an Pfmtztag vor Esto mihi des Suntags.(c. S.) (B.)

Meister Conrad van Sust, Caplan des Herzogs Johan in Beyern, meldet diesem, dass er dessenBrief durch den ehrsamen Herrn Henrich Amman, Dechant zu Camb, erhalten, mit demselben sich un-terredet habe und ihm für jetzt das Beste dünke, keine Ausgaben zu machen, sondern vorerst die Prä-laten, Aebte und Stifter ernstlich zu ermahnen, die Pfarrkirchen und Plärrer, die unter denselben stün-den, mit Geistlichen zu versehen, oder widrigen Falls sich an die Bischöfe, und, wenn diese nicht ab-helfen würden, an den Pabst zu wenden. Auch bittet er den Herzog, dem Herrn Heinrich, der vonden Hussen sehr beunruhigt werde, behilflich zu sein, und meldet, dass er sich um Herrn Erhärt, Pfar-rer zu Bruck, soviel er im Stand gewesen, angenommen habe. G. zu Rome(?) an dem Sonntag zuFastnacht, quinta die mensis Marcii, (c. S.) (B.)

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Friedrich Markgraf zu Brandenburg entscheidet die Zweyungen zwischen dem Ritter Friedrichvon Kindsperg und dessen Bruder Jörg von Kindsperg also: Beyde Brüder sollen ihre Amtsnutzungenund Baarschaft etc..' gleichheitlich miteinander theilen; beyder Brüder Amtleute wpgen der Schlösserund liegenden Habe so wie auch wegen der Brücke und des - Thors zu der Snabelweide, welche die