2. Jan.
2. Jan.
4. Jan.
4. Jan.
14 2 3 ,
Hilpolrl Frawnberger zu Prunn bekennt, dass er hinsichtlich seiner Foderungen an Jobst Herrnzu Abenspergk gänzlich befriedigt worden sei. G. am Samstag vor dem Oberisten, (c. Sig.) (B.)
Osanna von Frewnlsperg, des seligen Ulreich von Frewntsperg Tochter und des Hans Purkhartvon Ellerbach Hausfrau entsagt allen Ansprüchen auf ihr väterliches und mütterliches Erbe, und be-kennt hiefür 2000 Gulden von ihrem Vetter und Vormund Hans von Frewntsperg anstatt ihres BrudersSigmund von Frewntsperg erhalten zu haben. Mitsiegler: der geistliche Herr Ulreich Putsch, desHerzogs von Ocslreich Canzler, Herman Gessler Ritter und Hans Geueller. Zeugen: Hainreich vonRatersdorf, Wilhelm von Knöringen, und Hans Wilhelm von Mülinen. G. am Sambstag nach der Besney-dung unsers Herrn, (c. 4 Sig.) (S.)
Anshelm, Bischof zu Augspurg, Ritter Berchtold vom Stain zu Ronsperg und Diether vom Stainzu Klingenstain, Fflegcr zu Füssen, schlichten den Streit zwischen Hainrich Truchsess, Domprobst, undRudolf von Westersteten, obersten Schulmeister und Domherrn zu Augspurg, als Abgeordneten desDomkapitels daselbst, und Marquart von Swangow, Domherrn zu Augspurg, also, dass alle Ansprüche,die Marquart von Swangow gegen das Domkapitel um etliche vergangene Jahrnutzungen seiner Pfründe,und ebenso auch die Ansprüche, die das Domkapitel gegen Marquart von Swangow um Brandschatzunggemacht hatte, ganz und gar ab seyri, die Brüder jenes Marquart aber, VIreich und Chunrad von Swan-gow, dem Domkapitel ein ganzes Jahr mit 10 Spiessen gewärtig seyn und auf ergangene Aufforderungeinen Monat lang dienen sollen. G. auf dem Slos zu Füssen an dem nechsten montag vor dem Obristentag ze weychnachten. (c. 3 Sig.) (S.)
Peter der Egker zu Saldenburgk und Hans vom Degenberg, Erbhofmeister in Nidern Beyernkommen wegen einträchtiger Freundschaft ihrer Vorfahren und von wegen angeborner Sipp und Freund-schaft dahin überein, dass wenn einer von ihnen sammt seinen leiblichen männlichen Erben mit Todabgrenge, dessen Hab und Gut dem Andern Zufällen soll. G. am Montag vor Epiphanie. (Vidimus) (B.)
1