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10 : (Continuationis VI) (1843) 1378 - 1393
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1393.*3. Aug.

Jf

24. Aug.

25. Aug.

27. Aug.

29. Aug.

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1. Sept.

Johann Herzog in Bayern bewilligt dem Abt und Convent in Tegernsee, mit den zu diesemGotteshause gehörigen unehlichen Kindern wie mit Leibeigenen zu verfahren. G. zu München anBartholomeus Abend, (c. Sig.)

Derselbe bestätigt des Klosters Tegernsee Rechte und Freyheiten. D. ib. et eod. d. (M. B.VI, 264.)

Derselbe bestimmt hinsichtlich der von seinen Vorfahren dem Kloster Scheyern ertheiltcn Gnade,gemäss welcher alle Ansprüche an dieses Gotteshauses Leute vom Abte daselbst entschieden werdensollen, dass diese Entscheidung nach dem Rechtbuch zu geschehen habe. D. ib. et eod. d. (M. B. X, 526.)

Hans und Peter die Degenberger zum Weissenstein quittiren Herzog Hannsen um 180 Guldenihrer Gülte von dem grossen Zoll zu München. G. an St. Bartholomäustag. (Ex Tom. 36 Privil. 36 b.)

Die Herzoge von Bayern, Stephan, Friedrich und Johann Gebrüder weisen den Pfleger derVeste Schönekk wegen der zur Lösung dieser Veste erforderlichen zweytausend Gulden an ihrenOheim Herzog Albrecht zu Oesterreich, und an die fünizigtausend Gulden, welche dieser den Her-zogen von Bayern des Landes zu Görz wegen schuldig ist. G. zu Ingolstadt an montag nach sandBartholomeus tag.

Hiltpolt von Maiental, Landrichter zu Nurenberg, verweist den Eckhart von Mcrkingen hin-sichtlich seiner auf des Bischofs Burkart von Augsburg Zehenden zu Minderofflngen, Pullingen, Geys-lingen, Wulflingen, Frommungen und Weingenhausen gestellte Klage an den bischöflichen Hof zuAugsburg. G. am Mitwochen nach Bartholomei. (c. Sig.)

Herzog Fridrich von Bayern verkauft das Vizdomamt, das Gericht und die Marktsteuer desMarkts Erding an die Anna Frawenbergerin um 3700 Gulden. G. zu Ingolstat ain Freitag nach St.Augustins Tag. (c. Sig.)

Herzog Johann in Bayern bestätiget dem Gotteshaus zu Pyburg alle Briefe, Rechte und Frei-heiten. G. zu München an Fritag nach St. Bartholomeus Tag. (c. Sig.)

Herzog .Stephan von Bayern verpfändet die Fest Iliiting und anderthalbhundert Gulden der Do-nauwörther Stadtsteuer, an Ulrich den Marschalk von Oberndorf für ein Darlehen von 2000 Gulden.G. zu Ingolstadt an St. Gilgentag. (c. Sig.)

Herzog Stephan bestimmt zu Gunsten der Ingelstädter Bürger, dass jedwede Geldschuld undSchuldbrief erneut werden soll, in der Art, dass die ausserhalb des Gerichts in Ingelstadt innerhalb10 Jahren a dato, die im Gericht in der Stadt gesessen sind, selbe innerhalb 5 Jahren erneuern las-sen, die Schuldbrief aber, die die Bürger in Ingelstadt betreffen und nicht auf Grund und Boden ste-

8. Sept.