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1392.
24. Juli.
Die Grafen zu Görz, Heinrich und Johann Gebrüder, welche den Herzogen von Bayern, Ste-phan, Friedrich und Johann Gebrüdern, ihren Antheil an der Erbschaft der Grafschaft Görz abgekauithaben, reversiren, dass sie alle Geldschulden, welche ihr Vater und ihr Gerhab der Bischof Johannzu Gurk, von ihretwegen und in ihrem Namen gemacht haben, es sey Ileirathgut, Seelgeriith oder einsonstiges Geschäft, und auch jene, welche die obgenannten Herzoge von Bayern oder die Ihrigen inden Landschaften der Grafschaft Görz gemacht haben, auf sich nehmen und berichtigen wollen; nursollen die Herzoge die versetzte Veste Schönegge den Grafen wieder frey und los machen ; auch sol-len die Herzoge die Geldschuld, welche von Ihretwegen Hans der Jägermeister auf den görzischenLanden gehabt hat, ausrichten. D. ibid, et eod. d.
24. Juli.
Ott Poemer Pfarrer zu Smolntz verleihet Herrn Eygenring von Redwitz, die Frühmesse in derKapelle zu dem 'l’eysnort, zu deren Besten er hundert Pfund Heller auf einen ewigen Zins anlegensoll, wogegen jeder ihm nachfolgende Priester in der Frühmesse seiner Seele ein Seelgeräth zu hal-ten hat. Siegler : Der oberste Pfarrer zu Smolentz Cunrad von Ulpach.
28. Juli.
Endres und Volant die Redwitzer Gebrüder, bekennen dass sie von ihren Herren den Landgra-fen zu Leuchtenberg Johann und Sygost ganz und gar bericht seyen um das Pfund Pfenning, das sievon denselben inne gehabt haben von der Pfarr wegen zu Eschenbach und das ihnen der Pfarrer da-selbst alljährlich bezahlt hat. G. am nechsten Suntag vor sant Peterstag zu der ketenveir. (c. Sig.)
5. Aug.
Dyemut die Pröbstin und der Convent zu Püllenreut, begèben sich gegen die Bürger zu Nürn-berg allen Ansprüchen an die Weyer zu Pillenreut genannt die Künigspruck, der Reytenpühel, dasErleich und der weisse See, dagegen ihnen genannte Bürger jährlich fünf Gulden oder für fünf Gul-den Fische geben sollen. G. an Oswalds Tag. (c. 2 Sig.')
Dieselben verpflichten sich gegen die Bürger zu Nürnberg, keinen andern Pfleger zu nehmenals den ihnen der Rath zu Nüremberg giebt, die Zahl ihrer Frauen nicht höher als auf zwölf Chor-frauen und eine Pröbstin zu stellen, nicht mehr als 3 Novizen aufzunehmen, und ihr Klostergebäudenicht zu erweitern. D. eod. d. (c. 2 Sig.)
7 . Aug.
Jacob der Graner Bürger zu Regenspurg, verkauft an Matheus den Ronttinger Bürger daselbst,sein Münzamt zu Regenspurg, welches sein Vater Ott der Graner vom seligen Hans dem Reichen ge-kauft hat. Mitsiegler : Hans der Ingolsteter Münzmeister zu Regenspurg. G. an Affra Tag. (c. S.)
13. Aug.
Herzog Stephan von Bayern verordnet, dass alle im Markte zu Diessen von der Stiegel bis anden Untersee, welche die Holzwaid und Anderes geniessen oder haben, alle Steuern und Abgabengleich anderen Einwohnern zu Diessen nach ihrem Vermögen geben sollen, ausgenomen, welchevon ihm dem Herzoge oder seinen Vorgängern gefreyet sind. G. zu München an dem nächstenErchtag nach sand Laurenzen tag.