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10 : (Continuationis VI) (1843) 1378 - 1393
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1391.15. März.

17. März.

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SO. März.

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SS. März.

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Die Städte, die den Landfrieden in Schwaben haben, bekennen dass die von Regenspurg derBezahlung des nach der letzten Rechnung zu Ravenspurg dieselben treffenden Geldes überhoben seynseyn sollen, wenn andere Städte ihren Theil nicht bezahlen würden. Mit der Stadt Ulm Insiegel.G. am Mitwochen vor dem Palmentag. (c. Sig.)

Stephan, Johann und Friedlich Herzoge in Bayern setzen mit Einvernemmung des Raths zurBeseitigung des grossen Gebresten von ewigs jährlichs Gelds wegen das auf Gotteshäuser ausser-halb der Stadt München und auch auf Bürger übergegangen fest, dass alle Ewiggeldbcsitzer in-nerhalb Jahresfrist dasselbe zu lösen geben, und dass alle Irrungen wegen der Wiederlosung nur al-lein von dem Stadtrath beigelegt werden sollen. G. zu München am Freytag vor dem Palmtag. (c. S.)(Riedl Ewiggeliustitut. Urk. S. 1.)

Graf Heinrich zu Ortenwerch bekennt, dass sein Sohn Graf Georg vor fünf Jahren mit der Ilof-mark Ekkelhaim die derselbe von ihm erkauft hat, zugleich auch die Hube zu Hirschpach, die Peterder Prapechk inne hat, käuflich an sich brachte und dieselbe folglich seines Sohnes Eigenthum sey.D. eod. d. (c. Sig.)

Sadyon Jude zu Regenspurg, und Tysslaba seine Hausfrau einantworten dem Stadtrathc daselbstSilbergeschirr und Kleinodien, so dass ihnen was sie hievon verlangen wieder herausgegeben wer-den soll. Mitsiegler: Ulrich auf Tunau Probst und Chnminerer zu Regenspurg, und Hans der Ingol-steter. D. eod. d. (c. 4 Sig.)

Stephan und Johanns Gebrüder, Herzoge in Bayern, zeigen dem Rath und den Bürgern derStadt München an, dass sie Junckfrauen Osan der Weyibergerinn, Kathrein der Nuspergerinn undAnnen der Perckhoferinn die sie in das Frauenkloster St. Claren Ordens an dem Anger zu Münichengegeben haben, auf deren Lebtage zu rechtem Leibgeding verschrieben haben hundert Gulden unga-risch und pehaimisch aus der gewöhnlichen Stadtsteuer zu München, jährlich an unser Frauen Tagzu Liechtmessen zahlbar. G. zu München an Montag in der Martterwochen. (M. B. XXI, 280.)

Lamprecht Bischof und das Capitel des Stifts zu Bamberg verpflichten sich hinsichtlich der vonihnen am Clementen Tage vergangenen Jahres an das Stift Wirzburg vertauschten Güter, diesem Stiftealle Ansprüche zu vertreten. G. am Montag nach dem Palmtag. (c. 2 Sig.)

Lampertus episcopus babenbergensis bonum in Wunckendorf, dictum des Rauschners Lehen, adinstantiam abbatis monasterii S. Michaelis montis Monachorum prope Bamberg, parochiali ecclesiae inBucha appropriât. D. feria tertia post Annuntiat. Marie Virg. gloriose.

Gyse und Heinrich von der Tanne Vettern, Domherrn zu Wirzburg bekennen, dass ihnen HerrGerhart Bischof zu Wirczpurg mit Gunst des Domcapitels daselbst das Schloss und Amt Staina an derSale samt Zugehör um achtzehnhundert und einunddreyssig Goldgulden und um tausend Pfund Heller

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