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10 : (Continuationis VI) (1843) 1378 - 1393
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1388.

17. April.

19. April.

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21. April.

22. April.

23. April.

Biscliofsforste für die Unterthanen zu Sappenfelt und Rupoltzpuch, dann wegen Tollenstain, Wcllcn-heim, Spitzenberg und Swalbeninoz sich theils vereinigt, theils die weitere Entscheidung dem Hein-rich Morspeck, Hans von Lydwach, Walther ven Seckendorf, Wilhalm von Ilüttingen, Götz Pennfelderund Ulrich Hawt übertragen haben. Mit dem Insiegel der Stadt Nüremberg. G. an Tyburtitag. (c. S.)

Hans der Tumayr Pfleger zu Säldenau verheisst dem Grafen Alram von Ortenburg, ihm auf je-desmaliges Erfordern zu seinem Gebrauch die Urkunde auszuhändigen, welche über die eigenen Leutedie er von Wilhelm dem Rotauer inne hat, lautet, und jeden ihm desshalb entstandenen Schaden zuersetzen; ferner verspricht er, dass ihm die Wiederlösung um den Hof zu Aufheim, welchen er vondem Grafen pfandweise inne hat, jährlich zustehen soll. G. dez freitagz nach Tiburtzy.

Herzog Albrecht der Jüngere ermahnt die Stadt Cham auf die Klage der in der Mark Geses-senen, dass dieselbe den St. Georgen Frieden gebrochen habe, von diesem Friedensbruche abzustehen.G. zu Deggendorf Sontag vor Georgii. CEx Arrod. II, 68.)

Conrad Hohenstein bekennt dass er von wegen des Münchmairs zu Tuttingen, an den BischofFriedrich zu Eystet keinen Anspruch mehr zu machen habe. Siegler: Heinrich von Absperg zu Run-burg. G. des Suntags vor Georgentag.

Hans der Prew Pfarrer zu Münchaim, giebt dem Abt Johann zu Aspach seine Kirche zuMünchaim, die er hat von dem Ilerzogthume Bayern, lediglich auf. Mitsiegler: Karlein von Hage-naw Pfleger zu Ernekk, und Seyfrid der Rätenpeckh zu Ering. G. des Suntages Jubilate, (c. Sig.)

König Wenzlaw crtheilt dem Kloster Waldsassen die Gnade, dass Niemand die Leute welcheaus dieses Klosters Dörfern ziehen wollten, ohne desselben Einwilligung aufnehmen solle, und be-fiehlt seinen Amtleuten zu Bayern namentlich denen von Eger, Bernow, Storenstein, Barkenstein undTachow, dem genannten Kloster diessfalls kein Ilinderniss zu machen. G. zu Präge des Dinstags vorJürgen Tag. (c. Sig.)

Ruprecht der ältere Herzog in Bayern bekennt hinsichtlich der 4000 Gulden, welche er denenvon Nürnberg, Regensburg und andern Städten anstatt der Herzoge von Bayern Stephan, Friedrich undJohann zu bezahlen hat, und welche ihm diese Herzoge bis Georgi künftigen Jahres zurück bezahlensollen, dass dasjenige, was er an diese Städte nicht wirklich bezahlen wird, an obengenannter Summewieder abgerechnet werden solle. G. Heidelberg feria quarta ante diera Georii. (c. Sig.)

Ott der Pientzenauer Vitztum in Oberbayern vertauscht den Sanderz-Hof zu Altenprech bey derlser, das Pitzgehers Lehen und ein Lehen an der Strass, an den Abt Gebhart und das Gotteshaus zuTegernsee gegen den Zehent zu Reycherzpäuren und zu Gräulig. G. an Jorgen Tag. (c. Sig.)