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10 : (Continuationis VI) (1843) 1378 - 1393
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1385.

10. Jan.

Bertholt von Heitigsvelt Edelknecht, Katherin seine Ehewirthin, und Anne seine Stieftochter,bekennen dass ihnen Cunrat von Bybra Commenthur zu Wissense, und Stathalter zu Franken, CunratWolfferstorffer zu Bibelriet, Arnold von Berlichingen zu Halle, Johannes Ludener zu MergentheimCommenthur, und die Brüder dieser Häuser des heil. Spitalordens von Jerusalem ihr Ordenshaus zuBybelrit um 1000 Gulden zu Leibgeding verkauft haben, und verpflichten sich, von diesem Hause allehergebrachten Zinsen und Gilten zu entrichten G. am Dienstage nach dem Obersten, (c. 3 Sig.)

11. Jan.

König Wenzlaw ermahnt die Bürger zu Regensburg wegen ihrer Handlungen gegen die Judendaselbst mit dem Herzog Albrecht in Bayern, dessen Pfand diese Juden sind, gütlich zu vereinigen.

G. zu Präge des Mittwochen nach dem Oberisten, (c. Sig.)

»

Derselbe verheisst den Bürgern zu Dinkelspühel hinsichtlich der Gült welche sie ihm von deningesessenen Juden daselbst zu entrichten haben, dass sie an ihren erworbenen Rechten gegen er-wähnte Juden unverkürzt bleiben sollen. D. ib. et eod. d. (c. Sig.)

»

Jacob Ramelstainers an der Zeit Landrichters zu Sultzbach Gerichtsbrief, gemäss welchem Lud-weig der Schenk, zu Reicheneck, Ritter an der Zeit Söldnermaister zu Nürnberg Conrad dem Alber-störffer einen Hof zu Taishaim gelegen mit allen Zugehörungen von recht leihen solle, und letzterein des obgenannten Hofs Nutz und Gewer gesetzt wird. (S. a.)

13. Jan.

Karl von Hesseburg Techant, und das Capitel in dem Stifte zu Wirzburg bekennen, dass ihnenEberhavt von Sawensheim den halben Eimer Weia jährlicher Gült, welchen sie auf dem Hofe zuHerrn Ortlibe vom Alhart von Ecke in Anspruch genommen haben, auf Marquart Bechofens Hause zuWirzburg angewiesen habe. G. am fritag nach Erhards Tag. (c. Sig.)

15. Jan.

V

König Wenzlaw gebietet den Bürgern zu Rotenburg, den Landgrafen Hans zu Luthembergeine neue Münze von Pfenningen in ihrer Stadt schlagen zu lassen. G. zu Präge des Suntags vorAnthouii Tag. (c. Sig.)

Gewaltbrief des römischen Königs Wenzel für Landgraf Johann von Leuchtenberg .auf nächstenSontag nach Lichtmess mit den rheinischen, schwäbischen und fränkischen Städten von des ReichsNothdurft wegen ohne Przmislau Herzog in Teschin seinen Oheim und Verweser in deutschen Lan-den, der zu demselben Tag nicht kommen kann, zu taid ngen, dass sie in des Königs Dienst bleiben,und auch von wegen der Juden des Reichs Cammerknechten. D. ib. et. eod. (c. S. 1.)

17. Jan.

Die Herzoge Stephan, Friedrich und Johann von Bayern verschreiben Friedrich dem Sumstor-fer für eine Schuld von 1050 fl. die Pflege und das Gericht Ingolstadt dergestalt, dass er daraus jähr-lich 40 Pfd. Gilt für die Schuld, und 20 Pfd. zur Burgliuet nehmen solle. G. zu Wasserburg, Eritagvor St Agnesentag. (c. Sig.)

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