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1380.13. April.
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15. April.
17. April.
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22. April.
Herzog Johann von Bayern verpfändet den Zehenthof zu Kirchdorf in Aiblinger Gericht an Hein-rich den Sumerstorfer. G. zu München am freytag vor dem suntag als man singet jubilate, (c. S.)
Dietreich von Abensperg Tumprobst, Bcrtholt von Hennenberg, Johann Zufrazz und Dietreichvon Windeck Tuinherreu zu Babenberg entscheiden hinsichtlich der Zwistigkeiten zwischen dem Tum-techant und dem Capitel zu Babenberg einerseits und Hermann von Aufsezz Custer daselbst anderseits:Herman der Custer soll den Capitelherren schwören, dass er dem Segerer getreu sey und alles wasdarinnen ist getreulich bewahre ; er soll die Statuten und Gewohnheiten des Stiftes beschwören wie andereHerren gethan haben ; Walthern dem Unterkuster, oder wen die Capitelherrn hiezu presentiren würden,die Untercustrey leihen, welchem diese Herren erlauben sollen, eine Vehe Hauben zu tragen in demMünster, so dass er zu gewöhnlichen Zeiten in den Segerer gehen, ministiren, das Heiligthumund den Ornat aus und eintragen, bewahren und dabey stehen mag, aber mit der Hauben in keinenStühlen oder Formen stehe, und wenn er Prozession gehen oder zu kor stehen will, die Hauben ab-thun und bey den Jungherren stehen, auch nicht bei den Capitelherren in den Stühlen oder Formensondern unter dem Amte in dem Segerer sitzen, dann auch zu ungewöhnlichen Zeiten nicht in denSegerer gehen noch das Ileiligthum Jemanden weisen soll, er habe denn 2 Capitelherren bei sich.D. eod. d. (c. 2 Sig.)
Pileus Cardinalis Rabnoni episcopo Eystetensi incorporationem parrochialis ecclesiae in Zirndorf,duabus praebendis canonicalibus in ecclesia Eystetensi ab Ottone episcopo herbipolensi ante trigintaannos factam, confirmat. D. Präge XVII. kal. Maji.
Leupold der Tumayer Probst vor der Inpruck zu Passau bestätiget dem Schwesterhaus zu Passauzunächst dem Pawter Thor das alte Herkommen, dass alles was eine Schwester in dasselbe bringt,nach ihrem Tod dabey verbleiben soll. G. dez Erichtags vor sand Jörgen tag. (c. Sig.)
Conrad Bischof, Wenczla Brobst, Heinrich Dechant, Ulrich Strubinger Altherr, und das ganzeCapitel des Tumbs zu Begensburg verkaufen Ilrn. Pilgrim Erzbischöfe zuSalczburg, die Veste Uetter,gelegen in dem Gebirg, den Thum zu Engelsperg, die Herrschaft, Güter, und Gülten zu Pertschinnesan der Etsch mit allen Rechten und Nützen auf Wiederkauf um 18000 Gulden ungrisch und behemischgut von Gold und schwär von Gewicht, von welcher Summe jedoch der Erzbischof 2000 Gld. zurück-behalten , und dieselben innerhalb 10 Jahren (vor deren Ablauf keine Wiederlösung geschehen darf)an der Veste Uetter verbauen soll. Nach Umfluss dieser 10 Jahre hat der Bischof neue 10 JahreFrist zur Wiederlösung, unterbliebe diese, so sollen beiderseits 2 ehrbare Männer erwählt werdenum zu bestimmen, wie viel Geld der Erzbischof herauszubezahlen habe, welches ein Jahr darnach zuRegenspurg ze erlegen sey. D. cod. d.
Marschalck Ilaubt von Pappenhaira quittiert Hainrich den Ueniger Zöllner ze Münichen, über15 Pfd. regensp. Pfenninge, von den 30 Pfd. reg. Pfenningen, welche er von den Fürsten von Bayern,alle Jahr hat auf dem Zoll zu Münichen. G. des Sonntags an sand Jörgen Tag. (c. Sig.)