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1379.
18. Jan.
Heinrich Herzog in Schlesien, statt Kaiser Karls zu Nürnberg zu Gericht sitzend, setzt FritzLemblin von Nurenberg um erklagte 100 Mark Silbers in Nutz und Gewehr auf Herrn Götzen vondem Wolfstain Gut, nämlich auf Allersberg und auf den Theil der Veste Wolfstain, der demselbenzugehört. G. Dienstag nach S. Anthoniitag.
21. Jan.
Johans von Seckendorf, Ilörauf genannt, Tumherr zu Babenberg und Pfarrer zu Langenzenn,bewilligt die Stiftung einer Kaplaney zu Rosendorf mit der Bedingung, dass diese Pfründe von ihmund nach seinem Tode von dem Burggrafen von Nürnberg verliehen werden soll. G. an AgnesenTag. (c. Sig.)
25. Jan.
Der Römische König Wentzlaw bewilligt der Reichsstadt Windsheim zur Ausbesserung derStadtmauern und Gräben daselbst eine von den dort domicilirenden Juden zu nehmende Steuer aufWiderruf. G. zu Nürnberg, an sante Pawlstag Conversion, (c. 1 Sig.)
V
Stephan Herzog in Bayern kommt mit seinem Pfleger zu Weissenhorn Albrecht von Reliperg dahinüberein, dass derselbe an dieser Veste 500 Gulden verbauen soll, welche er ihm sammt andern Guthabenauf der Stadt und Veste Weissenhorn anweist. G. zu Gundellingcn eod. D. (c. S.)
V
Der Rath der Stadt Augsburg beurkundet, dass er keinen Anspruch an den Zoll an der Lech-brücke vor der Stadt habe, und erklärt alle hierüber Vorgefundenen Briefe für kraftlos mit Ausnahmeder Brief um den Viehzoll. D. eod. d.
26. Jan.
Adolph erwelter Erzbischof zu Menze, Bischof zu Spire entledigt den vesten Ritter Ulrich vonCronenberg, seinen Vizthum in dem Ringawe, nach gestellter Rechnung über Einnahme und Ausgabealler Haftung mit dem Bemerken, dass er ihm für Kosten und Auslagen noch 250 11. schuldig bleibe.G. zu Bingen auf dem mittwoch nach St. Paulstag conversionis.
30. Jan.
Sifrit von Bültzingslöwen der jüngere, Amtmann zu Rustenberg und zu dem Steyne und Sifritvon Bültzingslöwen der alte, und Lippolt von Ilanstein vergleichen die Irrungen der Bürgerschaft vonHeiligenstadt mit Diether von Mühlhausen und Thielen von Kerstlingeroda. D. dominica ante purif.glor. virg. Mariae, (c. 2 Sig.)
31. Jan.
Wenzlaw röm. König macht die Grafen Conrad und Friedrich von Helfenstein zu Vormündernund Lehenträgern ihres unmündigen Vetters Grafen Hans von Helfenstein, etwen Graf Ulrichs vonHelfenstein Sohn — in Bezug auf Helenstein die Burg, und Heidenheim die Stadt und alle anderenGüter, die demselben Hans von seinem Vater angefallen. G. zu Nürnberg des nächsten Montags vorunser Frauentag purificationis, (c. Sig.)
1. Feb.
Ulricus abbas et capitulum monasterii S. Dionysii in Pantz statuunt, ne piares ejusdem monasteriifratres recipiantur quam viginti praeter abbatem. D. in vigilia purificationis Mariae, (c. Sig.)
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