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9 : (Continuationis V) (1841) 1360 - 1377
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1377.

dem Weissenstein als erbetenen Schidherren folgendermassen beigelegt wurden: Alle Zwyleuffe

sollen ab sein und nicht wiederholt werden ; alle früheren Briefe sollen bei ihren Kräften blei-ben, ausgenommen der Artikel von der Jurisdiktion, von Weichpfenningen, von den erstenNützen der Kirchen und andern Zufällen, welcher auf 4 Jahre von heute an abseyn soll, sodass diese Rechte und Gefälle dem Bischöfe gehören, ausgenommen die Gefälle von grossenLehen oder einer zu haltenden Synode; dem Bischöfe sind auf 4 Jahre in Lehens Weise zuüberlassen die 50 Pfd. regensp. Pfenninge Zinses, welche sie von ihrer Dompfarr zu Regens-purg haben; löst das Capitel in der vorgenannten Zeit die Veste zu Alteneglofsheim, so solLsie der Bischof innehaben die 4 Jahre hindurch, worauf aber die 50 Pfd. Pfenninge Zinses andas Capitel zurückfallen ; würde eine Gottesgabe ledig, um welche das Capitel oder der grössereTheil bäte, so soll der Bischof die Domherren vor andern Leuten berücksichtigen; die 120 Pfd.reg. Pfg. Gült, welche das Capitel dem Bischöfe seither reichte, sollen auf die nächsten 4 Jahreab sein; nach Umfluss dieser 4 Jahre sollen die früheren Briefe wieder gelten und der jetzigekraftlos sein, ausgenommen der jüngst dem Capitel gegebene Pfandbrief über die Vesten Uetter,Hohenburg auf dem Norkow, Werd und Luppurg, welcher in Kraft bleibt, bis die Pfandsummezurückgezahlt ist; des Bischofes grosses Insigel soll auf dem Sagrer bleiben. D. eod. d. (c. 3 S.)

2 Q. Sept.

Stephan, Fridreich und Johann Herzoge in Bayern bekennen, dem Albrecht von Rech-perch 1012 Gulden nebst anderm Gelde schuldig zu seyri, und weisen ihm dieselben auf Stadtund Veste Weizzenhorn und Puch und auf Burg und Dorf Obenhausen an. G. zu Lantzs-perch au Michels Tag. (c. 3 S.)

19

Heinrich Graf zu Schawnberg erneuert dem Pfarrer zu St. Gilgen in Passau die Freyungan seiner Maut zu Aschach für dieses Gotteshaus gegen eine jährliche Seelmesse für sich undsein Geschlecht. D. eod. d. (c. S.)

91

Der Rath der Stadt zu Weyssenhorn bekennt dass ihm Stephan und Fridreich Herzogein Bayrn, an den ihm schuldigen 715^ Pfd. und 8 regensp. Pfge. 300 Pfd. ohne 62 Pfd.und 80 Pfenninge bezahlt haben. D. eod. d. (c. S.)

Q. Oct,

Lamprecht Bischof, Heinrich Techant, Ulreich von Tünfelt Schulmeister und das Capitelzu Bamberg vereinigen sich mit den Bürgern daselbst dahin, dass von dem vom Getränke zuerhebenden Ungelde der Bischof 2 Drittel beziehen, und von dem andern Drittel die eineHälfte dem Capitel zum Bau der Burg des Doms zu Bamberg, die andere Hälfte aber denBürgern daselbst zur Herstellung der Brücken und Wege, und hiezu noch alle Goldfasten 45 fl.von des Bischofs Antheile zufallen sollen; dann dass die von den Ungelds-Uebertretern einge-henden Strafgelder auf dieselbe Weise vertheilt, und die von den Bischöfen Bertholt und Lu-polt hinsichtlich des Ungeldes errichteten Briefe ungültig seyn sollen. G. an DyonisiiTag. (c. 3 S.)

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Sweiker der Tusschel zu Saeldnau vermacht dem Domkapitel zu Freysing sein Haus aufdem Berge zu Freysing zur Begehung seines Jahrtages. D. eod. d.