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9 : (Continuationis V) (1841) 1360 - 1377
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1374.

burggut zu Bischofsheim verdienen sollen als Erbburgguts Recht ist, wofür ihnen vom genann-ten Bischöfe 150 Gulden bezahlt worden sind, dagegen sie demselben ihr eigen Gut das Dorfzu Rymboldes aufgegeben und wieder zu Erbburggut empfangen haben. G. am Mantage vorLichtmesse, (c. 2 S.)

30. Jan.

Ebenso Friedrich von Schlitz, genannt von Husilstain. D. eod. d.

31. Jan.

Gyse, Heinrich und Berld von Wyhers bekennen dass sie des Bischofs Gerhart zu Würz-burg Burgmänner geworden seyen und ihr Burggut zu Bischofsheim verdienen sollen, wo-für ihnen vom genannten Bischof 120 Gulden bezahlt worden sind, dagegen sie demselben ihreigen Gut zum Syfrides bey Wyhers aufgegeben und zu einem Burggute empfangen haben. G.am Dinstage vor Lichtmesse, (c. 3 S.)

5J

Karl von Hezsseburg Tumtechant und das Capitel des Stiftes zu Würzburg beschliessendass der vorgenannte Tumtechant und die" Tumherren Rudolf von Lewenstein, Eberhard Fuchsund Leupold von Grumbach auf Verlangen des Bischofs Gerhart zum Nutzen des Stiftes60,000 Gulden auf verpfändete Stiftsgüter verwenden können. D. eod. d. (c. S.)

24. Febr.

Herzog Friedrich von Bayern genehmiget dass sein Bruder Stephan die Veste Eggersbergfür 850 fl. ungar, an den Pfleger Ulrich Liechtenekker verpfände. G. zu München am St.Mathias - Tage. (c. S.)

25. Febr.

Lemplein Lamprecht Ritter bekennt dass ihm der Bischof Gerhard zu Würzburg 700 Pfd.Heller jährlicher Gült auf Gerolzhoven mit Vorbehalt des Wiederkaufes um 8000 Pfund Hellerverkauft habe. G. am Samstag nach Peters Tag ad kathedram. (c. S.)

28. Febr,

Adolf Bischof zu Speyer und Vormund des Stiftes zu Mainz bekennt dass von den 3 Pro-curaren, welche ihm das Domcapitel aufzuheben gestattet hat, die vom Bischof von Trier dargelie-henen 10,000 Gulden bezahlt werden sollen. D, tertia feria post dominicam Reminiscere.

3. Mart.

Abraham von Rax, Mändel, Josepff, Gnendel, Davitt, Veivel, Mändel von Lantzhut, Jüdel,Dovias, und Meuschel Juden und Bürger zu Regenspurg und die Judengemeinde daselbst ver-pflichten sich auf den Versuch welchen sie gemacht hatten von der Stadt Regenspurg zu ent-weichen, die nächsten 12 Jahre daselbst zu verbleiben, so dass nur diejenigen Ansprüche wor-über sie von der Stadt Regenspurg Briefe haben gültig seyn, alle andern von Fürsten undHerren ihnen ertheilten Briefe aber keine Kraft haben sollen. Mit dem Siegel der Juden-gemeinde, des Bischofs Chunrat, und der Richter Leupolts Gumprecht und Ulrichs auf TunauProbsts zu Regenspurg. G. des freytages vor Oculi, (c. 4 S.)

6, Mart,

Ulrich Schenk von Reichenekk verkaufft an den Pfalzgrafen Rupprecht seine Güter zu