1373.28. Sept.
Conrat Haupt , Heinrich und Wilhelm Heinrichs des Marschalks zu Bappenheim Söhnekommen miteinander überein, welchen Antheil jeder von ihnen an der Veste Bappenheim ha-ben, und wie der Burgfrieden daselbst bestehen soll. Mitsiegler : Graf Hainrihh von Montfortvon Tettnang, Burkhart der Lang von Ellerbach, Wilhalm von Rechberg von Weissenstain,Albrecht der Wolfstainer, Gottfrid der Marschalk von Bokchsperg, und Hans von Ellerbach. G.an Michels Abend.
3. Oct.
Karl römischer Kaiser befiehlt den Bürgern zu Nürnberg dass sie von der ihm für diesesJahr zu entrichtenden Steuer 200 Goldgulden seinem Diener Jakob Domherrn zu Prag undOlmütz bezahlen sollen, welcher in des Reiches Angelegenheiten an den Pabst abgesendet wird.G. zu Präge am Montag nach Michels Tag. (c. S.)
5. Oct.
Wilhelms von Abensberg Revers über sein Verlobniss Pfaff zu werden und zu bleiben.Siegler: Wilhelm von Abensberg. G. an dem ahten tag nach sand michahelis tag. (c. S.)
15. Oct.
Karl römischer Kaiser und König zu Beheim, erlaubt der Stadt zu Memmyngen die ge-wöhnliche Steuer ihm fürbass an guten Hellern zu zahlen ; verschreibt ihr die dortigen Judenauf die nächstem 6 Jahre, um sie zu beschirmen und zu richten, wie andre eingesessene Bürger;erlaubt ihr ferner, auf alle Güter in der Stadt und deren Markung Steuer und Bete zu setzen;endlich, doch nur auf Widerruf, einen Zoll zu machen und zu erheben, wie sie dess zu Rathewerden um die Stadt zu bessern. G. zu Prag am Freitage vor sante Gallen Tage. (c. S.)
14. Oct.
Derselbe bewilligt den Bürgern zu Kaufbeuern zur Besserung ihrer Stadt bis auf Widerrufdie Erhebung eines Zolles daselbst. D. ib. et eod. d. (c. S.)
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Derselbe verleiht dem Niklas Richlisrüti und Friderich und Heinrich desselben SöhnenBürgern zu Ravenspurg das oberste Forstamt über den Altdorfer Wald zwischen Ravenspurg undWaltsee, dann den ZoU in der Stadt Ravenspurg, welche diese Stadt von Conrad und WölflinWolffegger und Frykke Heller gekauft hat. D. ib. et eod. d.
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Hanns und Ludwig Gebrüder die Sinzenhofer von Lengveit verkaufen ihr Haus und Hof-march, Leut, und Lehenschaft, Gericht, Hofstatt und ihren Hof zu Hörhaim mit Ausnahme desWeingartens an Herzog Albrecht von Bayern um 161 Pfd. Regsbg. Pfg. D. eod. d.
M
Chunrat Nietzl Bader auf dem Graben zu Regensburg, welcher grosser Inzichten halbergefänglich eingezogen worden war, reversirt sich desshalb nicht zu rächen, und weder Messernoch Schwerd zu tragen, - auch in kein Leithaus zu gehen, und daselbst zu trinken so langeer lebt. Siegler: Herr Ulrich auf Tunaw, Probst zu Regensburg. D. eod. d. (c. S.)