Druckschrift 
9 : (Continuationis V) (1841) 1360 - 1377
Entstehung
Seite
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1573.

.Mart.

l6. Mart.

17. Mart.

70. Mart.

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Stain daz Gelait zum Stain hiefür zu sampt dem andern gelt daz er vor darauf hat vermachthaben. G. ze München an dem Palmtag.

Karl römischer Kaiser erlässt den Bürgern zu Bopfingen den dritten Theil der ihm aufnächste Pfingsten und Michaeli zu bezahlenden Summe. G. zu Budissin des Suntags Re-miniscere. (c. S.)

D eiselbe erlässt den Bürgern zu Weinsperg, Wympfen, Weyle, Nördlingen, Werde, Dün-kelspiel, den fünften Theil der ihm auf nächste Pfingsten und Michaeli zu bezahlenden Summe.D. ib. et eod. d. (c. S.)

Herzog Stephan der jüngere verschreibt dem Herman Vestenberger wöchentlich 2 PfundWürzb. Pfg. aus dem Zoll zu Ingolstadt auf Abschlag eines Guthabens von 300 fl. für einRoss und geleistete Dienste. G. zu München Mitwoch nach sand Gregorgen tag. (c. S.)

Friedrich von Seldneck und die zehn, die mit ihm über den Landfrieden zu Franken undBeyern gesetzt sind, entscheiden, dass Götz Schoder die Priorin Elzbet zu Frauenaurach hin-sichtlich der Güter zu Wybelsheim, die Götzen Itelichoders seines seligen Vaters gewesen sind,ungeirrt lassen solle. Mit des Landfrieds Insigel. G. am Donerstag nach Reminiscere, (c. S.)

Gregorius papa XI. statutum Capituli ecclesiae herbipolensis, secundum quod nullus adpossessionem bonorum ad mensam episcopalem herbipolensem pertinentium sine litteris cumDecani et Capituli ac omnium et singulorum Canonicorum ejusdem ecclesiae sigillis munitisadmitti debeat, cassat et irritum facit. D. Avinione XVI. Kal. Aprilis, (c. S.)

Das Capitel und die Chorherren des Turns zu Regenspurg bekennen dass ihr Herr, Bi-schof Chunrat zu Regenspurg, verderblicher Schulden wegen bei Christen und Juden, welcheer ohne ihre Hülfe nicht zu tilgen vermöge, ihnen (dem Cap.) das Gotteshaus und Bisthummit allem Zugehöre empfohlen und übergeben habe auf so lange, bis sie los werden von derSchuld, um welche er sie Stcwzzen dem Juden zu Wyeen, Guendlein und Jöslein den Juden,zu Regenspurch nach ihrer Briefe Sage versetzt hat. Sie wollen auch dem Liechtenekker unddessen Wirtinn 17t Pfd. regensp. Pfenninge ausrichten, des Todgeschäftes wegen, das er seinerWirtinn gethan hat, ebenso Hainreich dem Tuschei 100 Pfd. regensp. Pfenninge, des Sprucheswegen, den Graf Hanns der Landgraf gethan hat. Dagegen will der Bischof mit seinem Hofein Regenspurch bleiben, hat ihnen sein grosses und kleines Irisigel übergeben, auch alle seineund des Gotteshauses Lehen und Gefälle, desgleichen das geistliche Gericht und alle Jurisdik-tion, will ihnen auch etwaigen Schaden ersetzen und widerkehren; hingegen sollen sie ihm2mal im Jahre Rechnung stellen, nämlich auf sand Marteins Tag, über alle Einnahmen undAusgaben und etwaigen Versetzungen , und er soll nicht dawider reden, sondern ihnen seinenQuitbrief darüber geben ; sie dürfen auch erledigte Domherrnstellen nach eigner Wahl besetzen,