Druckschrift 
9 : (Continuationis V) (1841) 1360 - 1377
Entstehung
Seite
279
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1371.

24. Mai.

26. Mai.

27. Mai.

28. Mai.

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30. Mai.

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Bürgern von Augsburg zur Lötung der Stadt Gundelfingen ron denen von Freiberg. G. zuMüncheu am nächsten Samstag in der Pfingstwochen. (c. S.)

Dietrich Pfal, Ritter gesessen zu Vilchbunt verkauft all seine Gut und Gült zu Vilchbuntund zu Techse mit seinem Theil der Gericht daselbst und des Kirchhofs zu Vilchbunt, an dieHerrn Grafen Gerhart und Gottfried zu Ryenecke Gebrüder um Q51 Pfund Heller und 15 Pfg.Mergentheimer Währung. G. am nächsten Montag vor Urbans Tag. (c. 4 S.)

Albrecht von Vestenberg Ritter und die zehn die mit ihm über den Landfrieden zu Fran-ken und Bayern gesetzt sind, vor welchen Hainrich der Morspeck von wegen des BischofsRabno zu Eystet gegen Wilhelm von Segkendorf zu Jachsperg und Hainrich von Absperg Klagestellt, dass dieselben dem genannten Bischof 14 Mann von Eytenshaim und von Puhsensheimerschlagen, und diesen so wie andern seiner armen Leute Pferde, Rinder und anderes Vieh undGut geraubt haben, erkennen, dass jeder der Beklagten 1000 Mark Goldes Schadensersatz zuleisten habe. G. am Mitwochen nach der Pfingstwochen. (c. S.)

Stephan der Filter, und seine Söhne Friedrich und Johann Herzoge in Bayern bekennen,dass vor sie der Probst Chunrad von Polling gekommen und angezeigt wie er ein Haus zuMünchen von Marquarden dem Ränolten für sein Gotteshaus gekauft, und wie ihn ein Augus-tiner Namens Hans jenes Ränolts Bruder ihn auf das Recht gen Aviuion in den Hof von jenesH auses wegen gefodert, das ihnen gar unbillig dünket, da demselben der Probst gern gehorsamgewesen wäre, wenn er hintz diesem an der Stat, da man um Erb und Aigen in ihrem Landrechten soll, etwas zu sprechen hätte und gebieten^ demnach ihren Amtleuten, wann das mitkeiner Gewohnheit in ihrem Land nie herkomtnen ist, den Probst in allen Sachen darin erihrer bedürfe, zu fürdern , dagegen aber bei schwerer Straf dem Augustiner in keinerlei Weisebeizustehen. G. zu Landshut an unsers Herrn Leichnamstag.

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Albrecht Bischof zu Würzburg erkennt dass Fritz von Grumbach zu Kurmach auf dievon Götz Stumpflin hinterlassenen Güter zu Tutenbrunnen, Eckburg und Grunfelt, in derenNutzgewer Lutz Fuhstat durch das kaiserliche Hofgericht zu Sulzbach gesetzt wurde, keine An-sprüche zu machen habe. G. am Fritage nach Urbans Tak. (c. S.)

Die Gebrüder Gebhard und Jakob die Reychen verkaufen ihr Gut zu den Speckmanshofan Herzog Rupprecht den altern. D. eod. d. (c. 2 S.)

Friderich Hertzog in Beyern bekennt, daz er Hylpolden dem eitern vnd Hylpolden demJüngern vom Stain, seinen Kammermaystern sein gelayt, daz Hanns vorn Stain ir Bruder vndVetter von ihm wegen inne gehabt hat, auf Wiederruf enpholhen habe. G. ze Lantzhut amnächsten Suntag nach vnsers Herrn Leychnams tag. (c. S. 1.)