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9 : (Continuationis V) (1841) 1360 - 1377
Entstehung
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1371.

24. Mart.

27. Mart.

>7

28. Mart.

30. Mart.

Q. April.

lieh der obenerwähnten Lösung, und wegen des Baues an denselben Pfandstiieken 400 Gulden,300 Gulden wegen Lediglassung der Badstuben zu Ehingen und einiger Gülten und Steuern zuZwivaltun, Buren, Tettingen und Wilringen, 3 43 Gulden wegen Lediglassung einer Mühle zuEhingen, endlich 100 Gulden wegen Lediglassung der Steigmühle bey Mundrechingen, und ver-pfändet denselben hiefür die Veste Bumsperg. G. zu Hall in dem Intal am Sunntag Judica, (c. S.)

Die Bürger zu Aschaffenburg bitten das Domkapitel zu Mainz, sie hinsichtlich ihrer Zoll,freyheit zu Steinheim und Kesselstad zu beschützen. D, feria secunda post Judica.

Katrei Heinrichs des Kuchenmaisters yon Rukenstain Wittib und Ulrich ihr Sohn verkau-fen ihr Gut Ruckenstain, das Burgstall, das Gesäzz und die Höf an den Abt und das Klosterzu Fürstenfeld um 300 Pfd. Würzburger Pfg., und setzen zu einem Fürpfand ihren Hof zuLochhausen den sie zu Lehen haben von den Fürsten zu Bayern, und wovon der LehentragerOtt der Marschalk von Naenhoven ist, und dann ihre Hub zu Gelting. Mitsiegler: Perchtoldder Aüsenhover von Rotpach und Ott der Marschalk von Naenhoven. G. an Ruprethstag. (c. 3 S.)

Karl römischer Kaiser befiehlt den Bürgern zu Nürnberg dass sie von den 4000 Gulden,welche sie ihm von der Juden wegen auf kommenden Georgi Tag zu entrichten haben, 1500 Gul-den ihrem Mitbürger dem Perchtold Haller geben sollen. G. zu Präge am Donerstag nachJudica, (c. S.)

Die Bürger zu Gemunde zeigen dem Kaiser Karl und seinem Hofgerichte an dass HansSpengler Wagenmann zu Alen wegen der von ihm gegen die Bürger von Regensburg erwirk-ten Acht einen Theil Weins, der für einen Bürger von Regenspurg von dem Zwickel Wagen-mann in Ingolstat nach Gemunde gebracht worden sey, in Anspruch nehme, dass sie aber die-sen Wein bis auf weitern Bescheid des Hofgerichtes aufzuheben gedenken. G. des freytagsvor dem Palmtage. (c. S.)

Der Römische Kaiser Karl konfirmirt dem kaiserlichen Landgericht zu Rotteuburg ob derTuber dessen althergebrachte Freyheiten, Rechte, Gewohnheiten und Gnaden. G. zu Prag andem Palmen tag. (c. S.)

Bischoff Albrecht von Passau schlichtet einen zwischen den dortigen Bürgern, und demKloster zu St. Nicolaus über den Neuen Graben entstandenen Streit folgendermassen : Alle bis-her hierüber entstandenen Misshelligkeiten sollen beendet seyn; der obgenannte Convent hatdas Recht den Neuen Graben wieder zu füllen nach seinem Gutdünken ; die Bürger sollenhingegen bey ihren bisherigen Rechten und Freyheiten bleiben ; der Bischoff behält für sichund seine Nachfolger die Läuterung und Auslegung dieses Spruches bevor. Zeugen : Jans vonVieuntsperch und Jans von Schaerffenberch, Chorherren zu Passau. G. am Mittichen in denOsterveirtagen.