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Karl römischer Kaiser befiehlt dem Bürgermeister and Rath zu Nürnberg die ihm jähr-lich zu entrichtende Steuer dem Burggrafen Friedrich ron Nürnberg zu reichen , widrigenfallsderselbe ermächtigt wäre ihr Gut bis zur Bezahlung dieser Steuer aufzuhaltem G. zu Prägeam Montage nach dem Obristen.
Pernhart der Hadrer von dem Wasen und seine Hausfrau bekennen dass ihr BruderRuedmar von Hader sei., Chorherr zu Pazzaw, ihnen bares Geld hinterlassen und zu einerewigen Messe im Tuom zu Pazzaw bestimmt habe, ihm und ihren Vorvordern zu Hülfe, be-sonders aber Ruedmaren , weiland Bischöfe zu Seckaw,' von dem es hergekommen ist, welchessie eingenommen und dagegen zu einer grösseren Sicherheit ihre eigne Habe und Güter, deren2 2 sind, und 3 Schillinge wienner Pfenninge Geldes auf 3 Aeckern im scherdinger Gerichte zudem Altare im Tuom zu Pazzaw gegeben haben, der da steht bei der Stiege, da man auf denChor geht, und geweiht ist zu Ehren sand Tyburcij, Valeriani, und Eustachij, zu einer ewigenMesse welche man täglich darauf vollbringen soll. Diesen Altar sollen die Chorherren, wieandre Altäre des Tuomes verleihen, und es soll ein Kaplan aus obigen Gütern jährlich 70 Pfd.wienner oder pazzawer Pfenninge Geldes nebst Käs, Hühnern und Eiern beziehen, der Restaber dem Stifter und seinen Nachkommen bleiben ; er (d. Kap.) darf auch mit letzteren stiftenund stören bis ihm seine 70 Pfd. gefallen sind, und im Weigerungsfälle durch seinen Amt-mann pfänden und nöthen lassen Leute und Gut; dagegen soll er den Chorherren und demChore gehorsam sein, nach Recht und Gewohnheit. Mitsiegler : sein Ohaim Walchuen derHadrer von Pillnhaim ; sein Schwager Hans der Pirhinger von Sigharting, Fridreich von Rotaw,i z. d. Z. Pfleger zu Scherding, und Hainreich der Zeller, z. d. Z. Richter zu Scherding. G.I an des hl. Herrn sand Erharts Tage. (c. 4 S.)