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9 : (Continuationis V) (1841) 1360 - 1377
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1 3 <5 1 .21. Aug.

seinen Theil daran verkaufen , soll er selben den andern Theilhabern, einem oder allen , einVirteyl Jars vorhyene öffentlich feil bieten; wollte unter ihnen keiner kaufen, sol man es ihtnwidersagen binnen demselben Vierteyl Jars, und er hat darnach Gewalt ihn gen seinen Ge-nossen zu verkaufen ob er mag; rnocht er des nit getun, soll er ihn verkaufen wa er will}Niman soll seinen Theil umb sust geben, ausser denen die Theil hant an der Vestin ; wollteeiner ihrer Erben des nit schweren, als sie geschworen haben, sol man ihm nit Erbeteyls ge-ben noch in die Veste lassen ; waere dass einer mit dem andern zu schaffen gewänne , umErbe oder um Eigen, sollen sie ein gütlich Recht von einander nemen ; wenn einer den an-dern, der Theil zu Nuenfels hat, ausstiesse, oder ihn finge oder erschlüge in dem Burgfrieden,der waere ernlos, truwenlos und meyneydig Boswicht, und sein Theil verfallen den andernallen ; füre einer dem andern seinen Feind in die Veste oder in den Burgfriden, den sol er furen oneseinen Schaden, und sol auch derselbe sicher sein wider aus der Veste und aus dem Burgfrie-den; die Manlehen sol der älteste Theilhaber leihenj die verfallnen Lehen theilen alle mitein-ander; Contzen von Sauwensheim Theil sol erben auf einen von Sauwensheim, wem er ihngibt, der den Helm mit ihn führt. Raben und Contze Schrot von Nuwenstein geben ErkingerHofwarten den Theil den Raben von seinem Vater, und Contze Schrot von seinem VetterGötzen von Nuwenstein kauften. Um der von Trutilfingen Theil den Erkinger Hofwart innehat, soll dieser nicht gehindert werden. G. an dem nehsten sunabinde vor sante Bartholomeustage.

1. Sept.

Dietreich von Redwitz gesezzen zu Wildenberg und seine Söhne Eyring und Fritz ver-tauschen ihren Hof zu Veldpuch nebst der Mühle zu Dabrach gegen des Klosters zu LaneheymGüter zu Weizzenbrunn. G. an sant Giligen tag, des heil. Aptes.

5. Sept.

Marquart von Haimmenhofen Ritter verträgt sich mit seinem Bruder Oswald von Haimmen-hofen über Theilung ihrer Burck zu Burckberg und aller dazu gehörigen Güter, Leute undRechte. Mitsiegler: Hr. Chunrat von Sulzberg, Hr. Marquart von Schellenberg, Hr. Chunratvom Rans, Dietrich von Ellenhoyen, genannt Berlin. H. an sant Mangen abent. (c. 3 S.)

Friedrich Herzog in Bayern beurkundet dass ihm sein Vater mit Einwilligung seiner Brü-der Stephan und Johann für das Heurathgut das ihm seine Gemahlin Anna zugebracht hat, dieVeste und Stadt Traunstain, die Veste Marquardstain, die Clausen und das Grazzerthal, und dieStadt und Veste Rosenheim eingeantwortet habe, mit der Bedingung, dass seine Gemahlin obengenannte Vesten wenn er ohne Erben verführe, inne haben und nützen soll; dass sie aber imFall sie wieder einen Mann nähme, darauf 3Ó000 Florin haben, und die Vesten zu jeder Zeit,wenn ihr dieselben bezahlt seyn würden, ausantworten soll. G. zu Lantzhnt Suntags vor U,Fr. Tag als sie geporn ward.

7. Sept.

Ludwig Markgraf zu Brandenburg und Herzog in Bayern verpfändet seinen Salz- und Ei-sen-Zoll zu Regenspurg auf 10 Jahre an Görg den Awer, Stephan den Tundorfer, und Nieladen Leutman Bürger zu Regenspurg um 1100 Gulden. G. zu München eod. d. (c. S.)