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11 : (Continuationis VII) (1847) 1394 - 1407
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1407.

16. Oct.

19. Oct.

21. Oct.

22. Oct.

25 Oct.

26. Oct.

markt, mit der Freiheit und Gewohnheit anderer Märkte, jedoch mit dem Vorbehalt des Wiederrufe,falls dadurch den herzoglichen Landen und Leuten Abbruch und Schaden geschähe. G. zu Münchenam St. Gallen tag.

llainrcich Preysinger zu Wollentzach bekennt für die Fodcrungen welche er an seinen BruderThoman den Preysinger wegen Erbtheil gemacht hat, gänzlich befriedigt zu seyn. Taidinger: RudolfPreysinger zu Wollnzach, Sweygker der jüngere von Gundolfing, und Hans Eglofstainer Pfleger zuPfaffenhofen. D. eod. d. C c - Sig.)

Ruprecht Römischer Kunig ertheilt, dem Bischof! .Johann von Würzburg die Gnade dass erzur Bezahlung der Stiftsschulden an den stiftischen Zollstätten von jedem Fuder Wein welchesdurchgeführt wird, einen rheinischen Gulden, und von jedem Malter Getreid einen alten grossenTurnos Zoll nehmen darf. G. am nechsten Mitwochen nach Gallentag des heiligen Bichtigers.

Stephan Häringen Bürger zu Wasserburg verkauft seine von Wilhalm dem Törringer vonYetenbach zu Lehen gehende Hube zu Darnach in der Herrschaft Kling an den Abt Stephan zuAttel um 28 Plnnd Pfennig. G am Freitag nach Gallen Tag.

Herzog Stephan verpflichtet sich seinen Sohn Ludwig und die Bürger zu Ingolstadt, hinsicht-lich eines neuen Freithofes und einer Kapelle darauf, welche von grosser und anliegender Xothdurftwegen mit Erlaubniss des Michael Kunig, Pfarrers zu Sankt Mauriczen in Ingolstadt gemacht undgeweiht werden sollen, dass derselbe Freithof und die Kapelle zu Sankt Mauriczen Pfarre gehören,die Leichname die dort begraben werden in der Pfarre besungen, so wie die Leichengefälle demPfarrer daselbst gehören sollen-, es sollen ferner von Herzog Stephan in der Kapelle 3 ewige Messengestiftet werden, und die Kapläne daselbst keinerlei pfarrliches Recht in der Kapelle vollbringen;, Opfer und Gefälle in der Kapelle sollen die Kapläne dem Pfarrer einantworten, demselben unterthänigseyn, und mit ihm zu Chor gehen. Dieses alles soll so lange unverbrüchlich gehalten werden, bisgenannter Herzog mit dem Pabste wegen einer neuen Pfarre unterhandelt haben wird. G. zu Wasser-burg an sambeztag nach der aindlef tausend Maid tag. (c. Sig.)

I

Der Dechant Wilhelm von Bybra und das Kapitel zu Wirczburg kommen überein die 40 MalterKorngüll, welche sie jedem Vicarier der Vicary St. Kylians, die Christianus Glider inne hat, jährlichgeben, um 400 rheinische Gulden abzulösen. D. Dienstag vor Symon und Judas.

Herzog Heinreich in Beyern eignet dem Gotteshause zu Viechpach den Zehenten welchenDorothea die Klosnerin Priorin daselbst, und deren Bruder Hanns Klosner von den Gebrüdern Heinreichen,Casparn und Walthasarn den Zehentern kauften, gelegen in der Reikchclkover Pfarre; ferner diejung Tegernaw, gelegen auf dem Achrnin, welche vormals der Hopsuetzzcr von ihm und seinenj Vordem zu Lehen hatte, indem sie diese Stücke obigem Gotteshause zu einer ewigen Messe ver-1 macht haben. G. zu Landshut am Mitichen vor Symonis et Jude. fe. Sig. )