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1406.18. Sept.
1». Sept.
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Ruprecht römischer Kunig kommt mit seinen Vettern den Herzogen Ernst und Wilhelm itrBayern hinsichtlich 'der ihm von denselben verpfändeten Stadt Sulzbach dahin überein, dass bis aufweiteres der Falzberg unbearbeitet bleibe» soll, dass die von Amberg kein Bergwerk in der Herr-schaft Sulzbach anfangen, dass die von Sulzbacli bey ihrem Landgerichte und ihren Strassen nachHerkommen verbleiben sollen, und dass die der Stadt Sulzbach auferlegte Steuer des zwanzigstenPfennings weder erhöht noch eine andere ungewöhnliche Steuer auferlegt werden solle. G. zuHeydelberg uff den Samsstag vor Matheus Tag. (c. Sig.)
Derselbe verkauft seinem Vetter Ludwig Herzog in Beyrn seine Veste zum Rotenberg mit demMarkte Snayttach, den Hämmern und aller übrigen Zugehörung um 11697J- gute Reinische Gulden,mit der Bedingung dass der Käufer oder dessen Erben Feste und Markt an Niemand sonst versetzenoder verkaufen dürfen, als etwa an die Herzoge von Beyern, die Bischöfe von Würzburg und Bamberg,und an die Burggrafen von Nüremberg oder an die Stadt Nüremberg, diese dagegen die nämlichenVerbindlichkeiten wie Herzog Ludwig in einem solchen Fall gegen ihn und seine Erben habensollen. Er selbst und seine Erben sollen übrigens Feste und Markt alle Jahr zu jeder Zeitnach geschehener Kündigung und gegen Erstattung der allenfalls auf den Bau der Festeveiwendeten Summe um obige Kaufssumine wiederkaufen können, Herzog Ludwig und dessenErben ihnen nichts schuldig sein, wenn denselben die Feste abgewonnen würde, im Falle aber derWiederkauf zur rechten Zeit nicht geschähe, der desshalb etwa erlittene Schaden dem Herzog Ludwigersetzt werden soll, dieser die Burgleute auf dem Rotenberg bei ihren Herrschaften und Freiheitenbelassen solle. G. zu Haydelberg am Sunntag vor St. Matheustag des heiligen Zwelfboten undEvangelisten.
Ludwig Herzog in Beyern quittirt über 6000 Gulden, welche er vom Römischen KönigeRuprecht zur Zehrung erhalten, als derselbe ihn als Botschafter gen Frankreich geschickt hatte. D.ib. et eod. d.
Ludwig Herzog in Beyern bekennt, dass ihm der Römische König Ruprecht alles richtig be-zahlt habe, was derselbe Ihm von Solds wegen als er mit einer Zahl mit Gleuen ihm zu Dienstüber Berg hinein gegen Lampparden geritten war, so wie für seine Dienste in dütschen Landenschuldig geworden war. D. ib. et eod. d.
Hanns Torär und Clar die Torärin seine Hausfrau, welche Herzog Stephan auf ihre und desHerzogs Ernst Bitte aus dem Gefängniss bis auf Martini nachsthin auf ein Wiedcrstellen entlassenhat, geloben, bis auf genannten Tag sich richtig in seiner Veste Stain zu stellen; widrigenfalls derBrief, den sie vom Herzog Stephan haben über die 20 und 100 Mark 1 7 Kreuzer Gült, die ihnenauf den in dem Pirg gelegenen Gütern und Leuten verschrieben sind, gänzlich ab, todt und kraftloseeyn soll. D. eod. d. (c. 2 Sig.)