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13. Dec.
Chonrat der Dürnsteter Bürger zu Regensburg schwört Urphede hinsichtlich des ihm wegenseiner Widerbrüchigkeit vom Stadtrathe daselbst gewordenen Gefängnisses, und gelobt die nächsten10 Jahre der Stadt Regenspurg geschworner und ingessner Bürger zu seyn. Mitsiegler: Ilans derGumpreclit Sehulthaizz, Hans auf Tunau Probst zu Regenspurg, Ulrich der Gumprecht, und Hans derDürnsteter» G. r an Lucie Tag.' (c. 6 Sig»)
17. Dec.
Graf Chunrat von Kicchberg. eignet dem Ulrich von Rot den Obern grünenhoff an der Kamlach,welchen genannter Ulrich zur Stiftung einer ewigen Messe vermachen will. G. am Mitwochen vorThomans Tag.
18.. Dec.
Stephan, Ernst, Johann, Wilhelm und Heinrich Herzoge im Bayern bestimmen, dass mit Aus-nahme derjenigen Bayern welche eigne Weingülten und Weinberge in Oesterreich haben, in dennächsten 3 Jahren Niemand um Wein gen Oesterreich noch gen Passau fahren oder daselbst Weinkaufen oder bestellen soll, jedoch sollen die Kaufleute von Oesterreich und von Passau ungehindertnach Bayern Wein bringen und vaileu Markcht damit haben dürfen. Mitsiegler: Johann der ältereLandgraf zum Lewthenberg Pfleger in Niederbayern. G. am Pfinztag vor Thomas Tag. (c. 6 Sig.)
21. Dec.
Stephan Herzog in Beyern bekennt seiner Pflegerin zu Kitzpühel Anna der Frawnbergerin500 ungarische Gulden schuldig zu seyn, und verschreibt derselben diese Summe auf der Pflege zuKitzpühel. G. zu Ingolstat an Tomans Tag. (c. Sig.)
Derselbe kommt mit Annen der Frawnbergerin dahin überein, dass sie ihm die Feste Gerol-lingen, welche er ihr auf Wiederkauf verkauft hatte, wieder überlässt; dagegen verkauft er ihr aufWiederkauf um 3200 ungerischer Gulden seine Stadt Chitzpühel und dazu viertehalbhundert Guldengenannter Währung, welche genannte Frawnbergerin jährlich von dem Gericht oder irgend einemseiner Aemter daselbst einnehmen soll, mit der Bedingung dass Anna Frawnbergerin jährlich 4 Monatevor Lichtmessen, den erwähnten Wiederverkauf verlangen kann. D. ib. et eod. d. (c. Sig.)
Derselbe versetzt Burkharden von Knöring und Adelhaiden seiner ehelichen AVirthin für eineSchuld von achtzehn hundert alter Rheinischer Gulden Schloss und Dorf Gerolfing, so dass sie vonaller Gült zu Gerolfing alle Jahre dritthalb hundert neu-unger. Gulden, ohne Abschlag ihrer Gulden,einnehmen sollen. Diese Pfandschaft und Gült soll vor nächster Lichtmess über ein Jahr nicht geliisetwerden J von dieser Zeit an soll aber dem Herzog freistehen die Pfandschaft alle Jahre zu lösen,nachdem Burkhard von Knöringen um Martini vorher davon in Kenntniss gesetzt worden. D. ib.et eod. d.
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Hanns der Aynger bekennt dass ihm Jörg der Putreich aus Auftrag des Herzogs Ernst 200 guterungrischer und Tueaten-Guldein richtig bezahlt habe. G. zu Wolfcrtzhawsen, des Sonntags an sandThomas Tag. (c. Sig.)
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