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daraus gehenden Gefalle so lange beziehen soll, bis obige Summe abbezahlt sey; er soll ihnen jähr-lich Rechnung ablegen, die Münze bei ihrem bisherigen Korn und übrigen Stücken halten, und di*Münzmeister und Amtleute ihnen schwören lassen. G. zu Ingolstat des Samstags vor Egidy. (c. 2 S.)
i. Sept.
Jörg der Zenger zum Tannstein verpflichtet sich, Conrat den Kamerauer zu Viehausen welchersich für ihn dem Sachsen und dem Veifant Juden in Regenspurg um 26 Gulden verbürgt hat, hin-sichtlich dieser Bürgschaft getreulich zu lösen. G. an Gilgen Tag.
9 . Sept.
Vor Fridreich dem Reichershaimer, Richter zu Swaben, als er daselbst an offner Schranne zuGericht sas, erscheint Martein der Dächser als Bevollmächtigter Herzogs Ludwig in Bayrn, und er-hebt für diesen Ansprüche auf Gelting und dessen Zugehörung laut eines von Greimolt dem Startz-hauser und Ann dessen Hausfrau, dem Herzog darüber ausgestellten Briefes; darauf aber erwidertdie vorgenannte Ann die Startzhauserin, dass ihr Vater Ulreich der Pucher seel. ihr auf Gelting ihreMorgengabe angewiesen habe, und sie diese auch jetzt daraus zu beziehen vermeine; als aber hieraufMartein der Dächser den von Greimolt Startzhauser und dessen Hausfrau dem Herzog ausgestelltenBrief vorgezeigt und die Startzhauserin sich entfernt hatte, wird von 5 zur Fällung des Urtheils er-lesenen Richtern zu Recht erkannt, dass obgenannter Richter dem Bevollmächtigten des Herzogs dieFeste Gelting mit aller Zugehörung überantworten , und einen Gerichtsbrief geben soll. Taidinger;Petz der Neuchingei-, Bartolme der Neuchinger, Ludweig ab dem Stain, Kunther der Wishaimer, undPetter der Kirichtorffer. Zeugen: Hainreich Hell, Seitz der Zeilhofer und Heinreich der Sundern-dorffer. G. am Eritag nach St. Gilgentag. (c. Sig.)
3. Sept.
Hainricus Lochner Canonicus ecclesiae S. Stephani Bambergensis sübcollector dyocesis Bam-bergensis se a Bartholomeo abbate in Weissnach pro solutione decimae decem florenos recepisse re-cognoscit. D. Barabergae feria quarta ante festum nativitatis beatae virginis.’ (c. Sig.)
Heinrich Herzog in Bayern erklärt den Abt Jacob zu Fürstenzell, welcher beschuldigt wurdeeinen armen Mann genannt Wernzl Frümesel erschlagen zu haben, als unschuldig, so dass desshalbNiemand einen Argwohn gegen genannten Abt haben soll. G. am Mitwochen nach Egidy. (c. Sig.)
4 . Sept.
Otto praepositus, Wenzeslaus Thyem decanus et capitulum ecclesiae Pataviensis cooperanteconsilio Georgii de Hohenloch episcopi ecclesiae Pataviensis statuta sua innovant. D. dio quartamensis Septembris.
9 , Sept.
Vor Wernher Pairstorffer Landrichter in der Grafschaft zu Hirsperch übergibt Weypolt RawscherHannsen und Wilhalm von Wolfstain, seine Rechte auf die Veste Nidern Salzburg und ihre Zugehii-rungen, besonders auf eine Wiese genannt die Elmerstorffer-Wiese und auf ein Vischwasser genanntTeuffenfurt, in der Grafschaft Hirsperch gelegen, welche Rechte er wegen einer Foderung von TausendMark Goldes gegen Sweigker von Gundolflngen vor dem Landgerichte Hirsperch am 28. Jäner 1401 er-klagt und darüber einen Gerichtsbrief erhalten hatte. G. des Eritags nach dem Frawentag nativitatis. (c.S.)