Druckschrift 
11 : (Continuationis VII) (1847) 1394 - 1407
Entstehung
Seite
328
Einzelbild herunterladen
 

328

1403.

Landgraf die vom Bischöfe gemachten Gefangenen loslassen und denselben die für seine Kleinodienverbürgten 1200 Gulden lossagen etc. G. zu Nurenberg vff den nehsten Dinstag vor sant Lucien-tag. (c. Sig.)

-it. Dec.

Johanns der elter und sein Enkel Johanns der jünger Lanfg.afen zum Lewthemberg Grafenzu Hallsc und Pfleger des Landes Nyderbeirn verpfänden ihre Veste Röschenstein an Hans vonLeutfering auf 3 Jahre um 400 Pfund Pfenning mit dem Vorbehalt, dass diese Veste ihr offnes Hausbleiben soll. G. am Mitwochen vor Lucie, (c. 2 Sig.)

13. Dec.

Hans Magenbuoch bekennt dass ihm die Herzoginn Elyzabeth von Bayern an den 500 neuenungrischen Gulden, welche sie ihm nach Ausweisung ihres Briefes auf nächstkünftigen Obristen zazahlen schuldig ist, 200 GId. richtig bezahlt habe. G. an sand Luceyen Tag, der hl. Jungfrau, (c. 8.)

tr

Ilaintz der Hansib gesessen zu Untern Türhain verkauft sein Wismat unterhalb Pfaffenhovenwelche er mit den geistlichen Frauen zu der Horprugg in Auspurk gemeinschaftlich gehabt hat, anJohann den Huber Bürger zu Auspurk. Siegler: Wilhalm der Marschalk zu Bozsperk. D.

eod, d. (c. Sig.)

16. Dec.

Hans von Lewtfaringen verpflichtet sieh, die von Johann dem altern und Johanndem jüngern Landgrafen zum Lewthenberg und Grafen zu Halse an ihn verpfändete VesteRöschenstein getreulich zu gewarten und den genannten Landgrafen offen zu halten Mitsiegler:Hans der Geyselberger zum Rennachrigel, und Cristan Waltenrewter. G. am Sonntage vor Thome.(c. 3 Sig.)

17. Dec.

Bonifacius papa IX. donationem juris patronatus ecclesiae parrochialis in Bobenhusen a ConradoAmman armigero Constantiensis dyocesis monasterio Caesariensi factam gratam habet, atque eandemecclesiam praedicto monasterio in perpetuum incorporat. D. Rome XV. kal. Januarii pontificatus annoquinto decimo, (c. Sig)

Wernher Pairstorffer Landrichter in der Grafschaft Hirsperch erkennt, dass die Chorherren zumneuen Stift in Eystet der Klage ledig seyn sollen, welche Ruger Morspeck gegen dieselben wegenBedriingung seiner armen Leute zu Winterschoff hinsichtlich des Viehtriebs und Zehends gestellt hat.G. des Montags vor Thome. (c. Sig.)

55

Hans, Hainreich und Ulreich die Menndorffer gesessen zn Puch verkaufen ihren von der Herr-schaft Hohenburg zu Lehen gehenden Wiesfleck zu Altenhohenburg und ihren Zehent aus der Auunterhalb Stetkirchen an Peter den Rostawsser Bürger zu Hohenburg. Mitsiegler: Hilpolt undund Ulreich die Menndorffer, der obigen Vettern. D. eod. d. (c. 3 Sig.)