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1403.4. Juli*
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5. Juli.
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7. Juli.
9. Juli.
Johannes Bischof zu Regenspurg und Iladmar von Laber entscheiden hinsichtlich der Zweyungenzwischen dem Bischof Fridreich zu Eystet und Chunrat dem Kamerauer, dass der Bischof Friedrichgegen Chunrat den Kamerauer und dessen Helfer mit Ausnahme des Hainz Stokch und Ludweig vonDietfurt keine Feindschaft mehr haben, alle Gefangenen ledig seyn sollen, und dass Chunrat derKamerawer auf die Pfänder welche er an des genannten Bischofs Juden versetzt hat, keinen Anspruchmehr zu machen habe. G. an Ulrichs Tag. (c. 2 Sig.)
Chunrad der Huber Richter zu Chelhaym bestätigt dem Abt Johann zu Prüfning von Gerichtswegen, dass wenn Güter zu Sintzing, welche dem Kloster Prüfning zugehören, ohne Einwilligungdes genannten Abtes verkauft oder versetzt würden, solches keine Kraft haben solle. D. eod. d. (c. IS.)
Steffan der Schranntz Mauttner zu Passau bekennt, dass ihm der Bischof Jörig daselbst seinenBaumgarten genannt der Rosengarten und gelegen zu Passau vor derYnstat zunächst bei der S. GiligenKirche auf Lebensdauer verliehen hat. D. eod. d. (c. Sig.)
Ernst und YVillialm Herzoge in Beyrn bestätigen die 32 Gulden ewigen Gelts, welche ihreselige Mutter Katherina aus einem Achttheil des grossen Zolls zu München zu der Messe auf desh. Creuz Altar in Unser Frauen Pfarrkirche zu München vermacht, und ihr seliger Vater HerzogJohann bestätigt hat, und bestimmen dass hinfür der Caplan dieser Messe aus dem erwähnten Zollejährlich 40 Gulden erhalten soll. G. zu Munichen am Pflntztag nach Ulreichs Tag. (c. 2 Sig.)
Dieselben bestätigen die 32 Gulden ewigen Gelts, welche ihre selige Mutter Katherina auseinem Achttheil des grossen Zolles in München zur Messe in der S. Maria Magdalena Capelle inder Burg zu München vermacht hat. D. ib. et eod. d. (c. 2 Sig.)
Oswald Schellenstainer Landschreiber in Nidern Beyern erklärt, dass der Brief welchen dieChorherren zu Alten-Oeting von Eisenreich dem Lewprechtinger wegen 80 Gulden auf einem Gutezu S. Mareinkirchen gehabt hat, so wie der Ueberbrief welchen er darüber von den genannten Chor-herren erhalten hat, gänzlich kraftlos seyn sollen. G. am Sambztng nach Ulreichs Tag. (c. Sig.)
Stephan Herzog in Bayern trifft zur Förderung des Gottesdienstes in der S. Michels Capelleam S. Jacobs Freithofe zu Wasserburg und zur Beseitigung der wegen der ewigen Messe daselbstzwischen dem Kloster Attel und der Stadt Wasserburg bisher bestandenen Misshellungen folgendeBestimmungen : Die ewige Messe in der genannten Capelle soll mindestens 5mal in der Woche voll-führt, und kein Jahrtag oder offne Gedächtniss daselbst ohne Bewilligung des Abtes von Attel be-gangen werden, ausser am Kirchweihtag oder wenn Patrocinium ist; die zu dieser Capelle undMesse vermachten Gülten und Zinsen soll der Caplan daselbst beziehen, mit Ausnahme von 1 PfundPfenning, welches aus diesen Gülten jährlich dem Kloster Attel zugehören soll ; der Abt und Conventzu Attel dürfen in der besagten Capelle Stiftungen machen oder machen lassen ohne dass dem Caplandaselbst desshalb eine Einrede zustehet; im Falle einer Erledigung soll die Stadt Wasserburg einen