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1403.31. Mai.
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2. Juni.
4. Juni.
Derselbe trifft hinsichtlich der Zwistigkeiten der Herzoge Ernst und Wilhalm in Bayern mitden Bürgern von München folgende Entscheidung: Beyde Theile sollen fürder gute Freunde seynjalle Gefangenen sollen gegenseitig auf schlechte Urphede ledig gelassen und alle in diesem Kriegegenommenen Schlösser und Güter zurückgegeben werden; die Herzoge sollen keinen Bürger vonMünchen wegen seiner Handlungen nachträglich ihre Ungnade fühlen lassen; die Bürger von Münchensollen bey ihren durch Briefe nachgewiesenen Rechten verbleiben , insbesondere dabcy dass sie ihreMitbürger wohl strafen mögen nach Verdienen, und Niemanden schuldig sind Recht zu halten dannin ihrer Stadt und auf ihrem Rathhause zu München; wenn ein Bürger von München wegen derletzten Ereignisse aus Furcht oder einer andern Ursache von da hinweg in des Herzogs Stephanoder des Herzogs Ludwig Lande in Oberbayern fahren wollte, soll derselbe ungehindert seyn ; diePlanken und ungewühnlichea Erker gen der Veste und die Gräben, welche die von München aussenum die Mauer gemacht haben, sollen abgethan werden; die Herzoge Ernst und Wilhalm sollen denBürgern von München ihre Rechte und Freyheiten bestätigen, und letztere sobald sie diesen Bestäti-gungsbrief haben, den genannten Herzogen huldigen und gehorsam und unterthänig seyn, wie getreuefromme Biederleute ihrem rechten leiblichen Erbherrn. Mitsiegler: die Herzoge Ernst und Wilhalmund die Bürger von München. G. zu Freisingen am Phinztag vor dem h. Phingstag. (c. 4 Sig.)
Ulreich der Ledrär Bürger zu Müldorf und seine Hausfrau Dyemud Chunrad des FünsingersWittib bekennen, des genannten Fünsingers Sohne Stephan 20 Pfund Pfenning väterliches Erbe'schul-dig zu seyn, welche sie ihm wenn er mündig geworden ist, ausfolgen lassen sollen. Siegler:Thoman der Tollinger Stadtrichter zu Müldorf. G. an Petronellen Tag. '(c. Sig.)
Ruprecht römischer Kunig gebietet auf die Klage des Abtes Friedrich zu Kempten dass ihm,seinem Gotteshause und seiner Grafschaft von etlichen seinen Umsassen grosser Schaden geschehe,allen denen die in derselben Grafschaft oder darum gesessen sind, den Abt und sein Gotteshaus zuKempten an Wiltpann, Vederspil, Weiden, Vischerey, Wässern, Leuten und Gütern auf keine Weisezu kränken, und auch nichts Neues, weder Burk noch Müle noch Tavern noch Badstuben wider denAbt und sein Gotteshaus in derselben Grafschaft zu bauen. G. zu Ileydelberg uff den h. Phingst-abent. (c. Sig.)
Toman Preisinger zu Reichershofen verspricht Toman dem Minhauser zu Puchersried die dem-selben schuldigen 500 neue ungerische Guidein vom nächsten Lichtmesstage an über ein Jahr zuIngolstat oder 2 Meilen davon zu erlegen, und, sollte er seine Veste Reichershofen nebst Leutenund Gute verkaufen, er aus dem Erlöse vor Allem obige Schuld tilgen. G. am Montag in denPfingst -Veirtagen. (c. Sig.)
Lyenhart der Pawngartner gesessen zu Oberntunting bekennt dass ihm der Abt und der Conventdes Gotteshauses zu Malherstorf lassen haben den Hof zu Pudemberg in der Bescheiden , dass er inden Jahren, die er noch zu Oedrecht von ihnen hat, darauf bauen und zimmern soll Haus und Stadel,