348
1402.
7. März.
11. März.
12. März.
13. März.
für sie geleisteten Bürgschaft 60 Rheinische Gulden bezahlt, und diese Summe eingerechnet, einenSchaden von 100 Rheinischen Gulden dadurch erlitten halbe. Als hierauf zur Widerlegung dieserKlage die Fraunbergerän nicht erschienen war, der Riensliofer aber seinen schon bezeichneten Schadeneidlich bestätigt und die Auslieferung und Einhändigung der im Gaymershaimer Gericht gelegenenund der Fraunbergerin zugehörigen Gilten und Güter verlangt hatte, werden ihm diese von demRichter überantwortet, dass er dieselben so lange besitzen und geniessen soll, bis er für seinenSchaden hinlänglich entschädigt sein wird. Taidinger: die geschwornen Bürger zu Gaymersheim.G. am nächsten Eritag nach dem Sunntag als man singet Letare in der Vasten, (c. Sig.)
Kaspar von Bibra und Gute seine eheliche Hausfrau bescheinigen, dass ihnen Bischoff Johannvon Würzburg für ihre Forderung von 1400 11. das Schloss und Amt zu Rotenstein mit Zugehörungenverpfändet habe, und sie ihm die Wiederlösung Vorbehalten. D. eod. d.
Theseres und Kasper die Fraunhofer Gebrüder begeben sich aller Ansprüche, welche sie gegenWillialm den Wolfsteiner und Kathrein seine Ehcwirlhin wegen des Hauses zu Arnsperg gemachthatten. Mitsiegler: Hilpolt der Frauenberger von Prunn und Ulrich der Muracher zu Flügelsperg.G. des Eritags nach Mittcrfasten. (c. 2 Sig.)
Hans Zenger vom Zangenfels Pfleger zu Regenstauf, bekennt von dem Abt Johann zu S. Hay-meran in Regenspurg alle die Briefe erhalten zu haben, welche er demselben von der Preisingerwegen in Treues Hand eingeantwortet hat. G. am Samztag vor Gregorii. (c. Sig.)
Hainrich von Haldenperg bekennt dass ihm Peter der Praun Zöllner zu Landsperg aus Auftragder Herzogin Elisabeth von Bayren an dem Heirathsgute, welches sie seinem Weibe auf die Kotemmerin der ersten Vastwochen gibt, 50 guter ungerischer Gulden von dem Zolle zu Landsperg richtigbezahlt habe. Siegler: Albrecht von Haldenperg sein Bruder. Zeugen: Karl der Trauner und Peterder Pappenhaim. G. des nächsten Sampstag vor Judica in der Vasten, (c. Sig.)
Die Bürgermeister, der Sclmlfheiss und der Rath der Stadt Jpphofen und mit ihnen der »Spital—maister Hans Mostlein bekennen dass sie von Peter Kumplf von Windsheim Bürger zu Nurenbergden Zehent zu Dornheym für das Spital zu Ippliofen gegen die Abgabe von 2 Fuder W'eingült, anihn und die Errichtung einer Badstube bei dem Spital für die armen Sichen, in welcher dieselben alle14 Tage ein Bad und dazu ein Jeder eine halbe Maas W r ein, bis 3 Eimer vertheilt, erhalten sollen,bekommen haben. Im Falle der Unterlassung soll diese Weinreichung an die Herren zu NurenbergCarthäuser Ordens verfallen seyn. G. an sant Gregorgen Tag dez heiligen Pabest.
Antonius episcopus Sibinicensis auctoritate apostolica dillinitivam sententiam pronunciat, ecclesiamparrochialem in Stockeraw ad episcopum pataviensem ejusque mensam episcopalem spectasse et spectare,atque Conrado Pottenprunner presbytero nullum jus ad eandem ecclesiam competere. D. Rome dietertia decima mensis Martii.