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11 : (Continuationis VII) (1847) 1394 - 1407
Entstehung
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1401.

8. Nov.

10. Nov.

11. Nov.

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16. Nov.

Herzog Stephan von Bayern bekennt für sich, seine Gemahlin Elisabeten und seinen Sohn Ludweigen,dass er Hannsen dem Satlär, Bürger zu Lanczhut 1260 Gulden Unger und Tucaten schuldig gewordensei, wofür Ulreich der Ekker zu Säldenburg, Reykker der Ahaimer zu Ahaim, Chunrat der Kuchlär zuFridburg, Dyewolt der Lawtenbekch und Sweykkcr der Muschelricder Bürgen wurden, wie der Briefausweist, welchen nun die Bürgen von dem Satlär um 1700 Gld. und einen Maidem, den sie ihmum 80 Gld. dazu kauften, gelöst haben, so dass die ganze Summe für Hauptgut und Schäden 1800Gld. (weniger 20) beträgt, welchen dieselben dem Satlär (verbrieften und auf den nächsten sandMichelstag zu berichtigen versprachen, was der Herzog hiemit verbürgt, auch für den Fall seinesAblebens Wernharten dem Seywolczstorffer befiehlt, ihnen mit der Veste und Pfandschaft Chufstainund Chitzpühel zu warten. G. am Erichtag vor sand Marteins Tag. (c. Sig.)

Hans vom Degenberg Vitztumb in Niederbayern nimmt von seines gnädigen Herrn wegen dasKloster Alderspach in seinen Schirm, und gebietet insbesondere dem Pfleger und Richter zu Vilshofen,dasselbe in Sicherheit zu lassen. Siegler: Johann Herzog in Bayern, und Hans vom Degenberg.G. zu Straubing am Pfintztag vor Marteins Tag. (c. 2 Sig.)

Erhärt der Geroltzhauser und Ursula seine Ehewirthin verkaufen ihren Hof zu Ottlazhausensammt Zugehörungen an den Abt und den Convent zu Münichsmünster um 162 Gulden. Bürgen undMitsiegler: Thoman von Preising, Hainreich von Preising, und Perchtold der Gurre. D. in die Mar-tini. (c. 4 Sig.)

Altmann Kempnater Landrichter zu Amberg, bekennt dass er für die Hengste und Pferde,welche er als des römischen Königs Ruprecht Vitztum zu Amberg in desselben Kriege gegen denKönig von Beheim verloren hat, gänzlich entschädigt worden sey. D. Amberg eod. d. (c. Sig.)

Berchtold Bischof zu Freisingen, Rudolph von Walsse, Eberhart von Kappeln, Reimprecht vonWalsse und Fridreich von Walsse treffen zwischen dem Herzog Wilhelm in Oesterreich und demAbt und Convent zu Kötweig einerseits, dann dem Bischof Jörg zu Passau anderseits hinsichtlichihrer Misshellungen wegen der Kirche zu Mauttarn folgende Entscheidung: Beyde Theilc sollen guteFreunde, alle Gefangenen sollen ledig und alle Schäden gänzlich ab seyn; der Herzog Wilhelm solldem Bischof von Passau die Statt Mauttarn mit aller Zugehörung abtreten und wieder einantworten,und demselben auch die verbotenen und verhafteten Weine ledig lassen; die Kirche zu Mauttarnsollen der Abt und Convent zu Kötweig inne haben und mit ihren Münichen besetzen, jedoch sollenletztere vom Bischof von Passau die Curam animarum zu Lehen empfangen; hätte der Bischof vonPassau Briefe oder bessere Rechte über diese Kirche zu Mauttarn, so mag er darum das Recht suchenan den Stetten, da es billig ist; auih soll der Herzog Wilhelm bey seinen weltlichen Rechten undVogteyen, und ebenso der Bischof von Passau bey seinen geistlichen Würden und Rechten, wie vonAlters lierkommen ist, verbleiben. G. zu Wien am Mitichen vor Eisbethen Tag. (c. 5 Sig.)