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11 : (Continuationis VII) (1847) 1394 - 1407
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1399.«8. Juli.

«9. Juli.

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30. Juli.

1. Aug.

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4. Aug.

Wenzlaw römischer Kunig ertheilt den Bürgern von Augspurg welche an ihn abgesendet wer-den sicheres Geleit nach Prag und zurück auf 6 Wochen. G. zu Präge des Montags nach JacobsTage. (c. Sig.)

Görg Ahaimer zum Newnhaus Pfleger zu Oetting bekennt an dem Guthaben von 450 Guldenvon den vesten Rittern Stephan Degenberger, Ulrich Ekker und Hans Degenberger 160 11. Hauptgutsund 140 Gulden an gehabten Schaden erhalten zu haben. G. Erichtag nach sand Jakobstag. (c. S.)

Albrecht der Preysinger zu Chophsperg bekennt dass Hartprecht der Harschircher und Wilhelmvon Eberstain seinen Garten der gelegen ist hinter dem Hause derselben, mit seinem guten Willeneingevangen und sich dessen unterwunden haben, und dass derselbe ihr aigenhafts Gut seyn soll, anwelches weder ihm noch seinen Erben Ansprüche zustehen.

Herzog Heinrich und die Herzoginen Magdalena und Elspet von Bayern versprechen Wilhelmden Fraunhofer zu Newnfrawnhofen und Albrecht den Preisinger zu Chrophsperg der Bürgschaft um1000 ungr. Gulden gen Sweikgern den jungen von Gundollingen zu ledigen und ihnen allen Schodenden sie davon erlitten zu ersetzen. G. Mittwoch nach St. Jakobstag.

Hans Zobel von Gybelstat beurkundet dass ihm von dem Bischof Gerhart und dem Kapitel zuWürzburg wegen einer Forderung von 3000 11. auf dem Zolle zu Schlüsselfeld 200 11. jährlich wi-derlöslich verschrieben wurden. G. an sant Peterstag Kethenfeyer. (c. 1 S.)

Hans und Fridrich Burggrafen von Nürnberg Gebrüder beurkunden, dass dem Bischof Gerhartzu Würzburg und seinem Kapitel die Wiederlosung des Theiles der Stadt Kitzingen der ihnen vondenselben um zwölftausend Gulden rheinischer Wehrung versetzt wurde, zu jeder Zeit zustehen sollenach Sage des Hauptbriefes, den ihnen dieselben darüber gegeben haben d. d. 1399 an St. JacobsAbent. G. an dem Suntage vor sant Sixtstag. (c. 2 Sig.)

Der Bürgermeister, die Geschwornen des Raths und die Gemeinde der Stadt Türschenreut be-urkunden, dass sie mit dem Abt von Waldsassen von ihres Streits wegen um die Steuer, namentlichwegen eines Artikels der also lautet:Wenn eine Stewr von unser Stadt wegen zu Türschenreut, odervon der genannten unser Herrschaft oder ihres Klosters wiegen auf uns sey zu legen, dass dabei sollenseyn unsrer Herrn von Waldsassen einer, der Pfarrer zu Türschenreut, zwen aus unserm Rath, undzwen aus unsrer gemein, die eines jeden Manns Gut und Habe schätzen sollten, und ihm darnachauflegen, dahin von der Stadt Eger vereint worden, dass die Stadt Türschenreut alljährlich einenach dem Rath dieser 6 Männer aufgelegte Steuer von 50 fl. zu zahlen haben solle, wogegen aberder Artikel der also lautet: ob daz war das ein Mann bei vns verschide on Erben, so sollte unserenHerrn und ihrem Kloster der dritt Theil aller seiner Hab die er Hesse folgen, abgetödtet seyn soll.G. am Mantag vor St. Laurentiustag. (c. S.)