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1396.
85. März.
Der Römische König Wenzeslaus begnadigt den Bischof Laraprecht von Bamberg mit einemneuen Zoll auf dem Land und zu Wasser, sonderlich aber an den Brücken zu Hallstadt. Geb. amFrauentage Anunciationis. (c. 1 Sig.)
86. März.
Stephan Herzog in Bayern weist dem Görg Liebenknecht Bürger zu Ingolstadt, die 470 Guldenwelche derselbe für seinen Sohn Herzog Ludweig ausgegeben hat, auf dem Schlagsatze zu Ingolstadtan. G. zu Aychach an dem Palmtag. (c. Sig )
87. März.
Graf Ulreich zu Schannberg erneut dem Abt von Raiterhaslach Hanus und seinem Convent ihrevon seinen Vordem bewilligte Freiung, also dass sie ein Schiff mit Salz zu einem Mal in dem Jahrwenn ihnen das lueglich isty ebenso Wein und Getraid das zu Oesslerreich auf ihrm Paw wird undanderlei was sie zu ihrm Gotteshaus bedürfen, frey und ungemautet zc Aschach furführen dürfen.Siegler: Graf Ulreich zu Schawnberg. G. zu Schawnberg an dem pluen Ostertag. (c. Sig.)
Wenzlaw römischer König beliehlt den deutschen Reichsstädten dafür zu sorgen, dass denBurggrafen zu Nuremberg ihre.Pfänder und Briefe von den Juden zurückgegeben werden, indem erdieselben eben so wie andere Fürsten und Unterthanen von aller Judenschuld befreyt habe. G. zuPräge des Montages nach Palmentage. (c. Sig.)
89. März.
Wenzel römischer König verschreibt seinem Schenken Mathesen von Petrowitz eine Schuldvon 300 Schock grosser Prager-Münze auf der Pfleg und dem Zolle zu Bernau. G. zu Prag Mitt-wochs nach dem Palmtag. (c. Sig.)
30. März.
Wenzlaw römischer Kunig bewilligt dem Burggrafen Johann zu Nuremberg wöchentlich zehnBerg-Mark, welche demselben der Münzmeister auf dem Berge zu Chutten bezahlen soll. G. zu Prägedes Donrstages nach Ostern. (Vidimus.)
J?
Ernst Herzog in Bayern weist Conraden Clainensteiner dem jungen die demselben schuldigen432 ungr. Gulden bei denen an, welche die 10,000 Gu'den von seinem Sweher dem von Maylandempfangen werden. G. Pfintztag in der Marterwochen. (Arroden. III, 636.)
3. April.
Johannes und seine Sühne Ernst und Wilhelm, Herzoge in Bayren , geloben die mit ihremBruder und Vetter Herzog Stephan und dessen Sohn Ludwig getroffene Wiedervereinigung ihrerLande treulich zu halten, die Vodrung des zwanzigsten Pfennings an ihre Lande und Leute durchzu-bringen, und ob Stöss und Zwytracht auferstünden, selbe durch sechs Räte verrichten zu lassen, die,wenn sie sich nicht vereinen können, aus ihren Räten einen Gemainen nemmen sollen, welche siebendann mit der Mynn oder mit den Rechten entscheiden sollen. G. zu München an Montag nach demheiligen Ostertag.
Stephan Hertzog in Bayern und Ludwig sein Sohn geloben dasselbe. G. ib. et eod d.