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1395.
23. Oct.
Ludwig und Ernst, Vettern, Herzoge in Baiern, geloben bei der Vereinigung und Verrichtungihrer Väter, der Herzoge Stephan und Johanns freundlich und gänzlich zu bleiben. G. zu Landshutan Freytag nach der eintausend Maidtag. (Lib. cop. XXXI, 198. r.)
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Kathrein Landgräfin in Thüringen gelobt für sich und ihre Söhne Friedreich, Wilhelm undJörg, hinsichtlich ihrer Streitigkeiten mit Gerhard Bischof zu Wirzburg, Eberhart von Puchenau, Heinzund Fritz von der Tanne, und Ott von Lichtenstein sich in die Entscheidung Lamprechts Bischofs zuBamberg, Balthasars und Wilhelms Landgrafen in Thüringen, und Fridrichs Burggrafen in Nürnbeigzu fügen G. zu Lihtenvels am freytag nach Lucas Tag. (c. Sig )
23. Oct.
Lamprecht Bischof zu Bamberg, und Friedrich der jüngere Burggraf zu Nürnberg, vereinigenden Bischof Gerliart von Wirzburg mit dem Grafen Heinrich von Hennenberg hinsichtlich ihrer Feind-schaft von wegen der Veste Meyenberg. G. zu Liclitenfels am Samstag vorSymonis et Jude. (c. 2 S.)
24. Oct.
Lamprecht Bischof zu Babemberg, Balthazar Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meissenund Fridreich der jüngere Burggraf zu Nuremberg verpflichten sieh, die Streitigkeiten zwischen Ger-hart Bischof zu Wirzburg, Eberhart von Puchenau, Heinz und Fritz von der Tanne und Ott von Lich-tenstein einerseits, dann Kathrein Landgräfln in Thüringen und ihren Söhnen Fridreich, Wilhelm undJörg anderseits an einem zu bestimmenden Tage zu entscheiden. G. zu Liclitenvels am Suntag YorSymonis et Jude. (c. 3 Sig.)
25. Oct.
Lamprecht Bischof zu Babenberg, Gerliart Bischof zu Wirzburg, Balthasar Landgraf in Thü-ringen und Markgraf zu Meissen, Kathrein Landgräfln und Markgräfln daselbst, und ihre Söhne dieLandgrafen und Markgrafen Friedrich, AVilhelm und Jörg, dann Friedrich der jüngere Burggraf zuNuremberg schliessen wegen der in ihren Ländern überhand nehmenden lläubereyen ein Bündnissauf 2 Jahre, so dass gegenseitig in ihren Ländern keine Pfändung wegen Schuld ohne vorgängigeAufforderung zur Hülfe durch das Recht statt finden solle, dass alle Knechte, die nicht zu einer dergenannten Herrschaften gehören oder sich sonst ausweisen können als Räuber aufgegriffen werdensollen und eben so alle die denselben Unterschleif geben, dann dass sie sich gegen die auf Schlös-sern und festen Plätzen hausenden Räuber gegenseitig Hülfe leisten sollen. G. am Montag vor Sy-monis et Jude. (c. 5 Sig.)
27. Oct.
Johann Herr zu Abensperkch Bürgermeister in Regenspurg, bekennt dass ihm die für jetzigeQuatember ihm gebührende Besoldung vom Stadtrathe daselbst bezahlt worden sey. G. an der hl.zwelfpoten Abent Symonis et Jude. (c. Sig.)
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Mathes der Schrenk Bürger zu Passau, verkauft aus seinem Hause zu Passau am Neuenmarktin der Loderstrasse ein Pfund Wiener Pfenning ewigen Purclirechts um sieben und zwanzig PfundWiener Pfenning an Gottfried Hölzlein Kaplan auf St, Eustachi Altar im Dom, zu einem Jahrtag da-selbst. D. eod. d.