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1395. |
25. Sept.
27. Sept.
29. Sept.
29. Sept.
Stephan und Johanns, Gebrüder, Herzoge in Bayern für sich und ihre Söhne und Vettern, Lud-wig, Ernst und Wilhelm, werfen nach dem Rathe der zehn Mann, hinder die sie um alle ihre Sprüche,Zwietracht und Handlungen gegangen, alle ihre Erbschaft, Land und Leute, wieder zu einander, undgeloben fürbas nicht länger zu gestatten, dass ihres Vettern Herzog Heinrichs Land und Leut undauch er selb als unbesorgt und als übel besetzt seien, sondern sie wollen mit allem Vermögen ein-ander geholfen seyn, dass ihr Land und seines wieder ein Land und Gut werden; was sie furbas anLeuten, Geslossen, Gut und Geld zu ihren Landen bringen, das soll auch ihrem Vetter zu einm rech-ten Erbteil kommen ; wolt Jemand mit Worten oder Werken dawider sein, wider den wollen sie ein-ander geholfen sein als lang, bis man den dazu bringet, dass er ihres Vettern und ihrer Land undLeute Frommen und Einigkeit nicht hindere noch irre ; alsbald das nieder Land also zu ihren Lan-den geworfen wird, sollen zu Stund an alle Teilungs-Briefe zwischen ihnen und ihrem Bruder Her-zog Friedrich seliger gegeben, kraftlos seyn, alle Geldschulden wollen sie gleich miteinander abrich-ten; alle Grafen, Freien, Dienstleute, Ritter, Knechte, Städte und Märkte, Land und Leute sollen al-len dreien gleich schwören; was die zehen fiirbas erfinden und aussprechen, wie lang ihre Landebeieinander ungeteilt bleiben sollen, oder um welcherlei andere Sache und Notdurft es sei, das wol-len sie getreulich halten und vollenden; die Stände sollen bei ihren Rechten, Briefen, Gnaden undguten Gewohnheiten, sie aber bei ihren Furstentumen, Ilerseha'ten, Freiheiten und Rechten bleiben.G. zu Lanzhut an Sampcztag vor sand Michels tag.
Niklas der Nusperger zu Neuen-Nusperck, vertauscht seinen Hof zu Frankenried an seinenBruder Eberhart den Nusperger gegen dessen Gut zu Chröchleinsried. G. des nechsten montags vorsand Michels tag. (c. Sig.)
Herzog Heinrich in Bayern weist mit Einstimmung der Herzoge Stephan und Johann, seinerVormünder, Hansen dem Wolfsteiner fünfzig Pfund Gült von den fünfhundert Pfd. Pfenning, die erihm von seines Vaters Herzogs Friedrich sei. wegen schuldig ist, auf dem Zoll zu Mosburg an, stattdes Zolles zu Reichenhai, der ihm für die Gült von fünfzig Pfd. stand, daran er aber von den Für-sten und seiner (des Herzog Heinrich) Mutter geirret worden. G. au St. Michels tag. (c. 2 Sig.)
Herzog Stephan zu Bayern legt mit Bewilligung der Bürgerschaft in Ingolstadt ein Umgeldauf alles Getränke ohne Ausnahme, bewilligt ihnen aber ein Drittheil hievon zur Erbauung einerStadtmauer. G. zu Ingolstadt an mitwochen nach Mauritii.
Die Bürgermeister, die Schöffen und Rath der Stadt Hammelburg bestättigen die Uebereinkunftmit Johann Abt des Stiftes zu Fulda (d. d. 1395 an sant Remigii tag) wornach sie zu Steuer gebensollen zu diesem Male 2300 Goldgulden, wovon sie ausrichten sollen dem Dechant Karel und demConvent des Stifts 500, demselben Dechant sunderlich 400, dem Ritter Berlde von Buchinawe 412,Chonraden Schengkel Burger zu Fulda 600, Chunraden Schmyde Burger zu Ilamelburg 100, JohansenCzymmerman Bürger daselbst 220 Gulden. D. eod. d. (c. Sig.)