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3 (1844) Nubien und Sudan
Entstehung
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wieder ab kaufen müsse, ein Unsinn, der in oie Augenspringt, da keine Regierung eine solche gesetzlicheTyrannei auf die Länge durchführen könnte. Dererwähnte Fall kann höchstens nur für denjenigenTheil seiner Feldfrüchte Vorkommen, den der FellahLn Natura geliefert hat, und der ihm von derHauptsumme seiner Abgabe, wie schon gesagt, ab-gerechnet worden ist, wenn nämlich Mißwachs oderschlechte Wirtschaft, oder sonstiges Unglück ihnzwingt, Getreide zur Saat vom Gouvernement ein-zukaufen, wo er es dann allerdings etwas thcurer,aber nach festbestimmter Norm, wiedcrkaufen muß,als er es geliefert hat. In diesem Jahre warendie Preise dergestalt von der Regierung bestimmt,daß der Unterschied der Liefcrungsvergütung und desder Negierung beim Rückkauf zu zahlenden Preisesbeim Ardep Durra nur zwei ägyptische Piaster(16 Groschen preußisch), bei der Gerste drei undbeim Waizen zehn Piaster betrugen. Verfällt derBauer nun in Schulden, cs scy durch Betrügereider Beamten, die gewiß oft stattfindet, oder durcheigne Faulheit und Saumseligkeit, welche nicht we-niger häufig ist, so kann seine Lage freilich bald