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2 (1870) Revolution und Reaction im Spätjahre 1848
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III. 3. Verkehrte Welt.

gesetzliche Zustände cinzulenkcn, wurde als Neactions-Gclüste, jede Be-wegung, die sich auf der ander» Seite bemerkbar machte Gewalt mitGewalt zu bekämpfen, als Vcrrath am Volke und an der Freiheit ver-schrieen. Die Vorspiegelung der Wiener October-Scndlingc, daß mandem Landvolk die abgeschafftc Robot wieder auf den Nacken setzen wolle,war ein erlaubtes Mittel den Landsturm aufzubictcn; aber das Manifestdes Kaisers, wodurch der Bauer über jenen lügenhaften Kunstgriff auf-geklärt und beruhigt werden sollte, war ein macchiavcllistischer Schachzugder Camarilla.

Was aber als das widerlichste an diesem Treiben erscheinen mußte nicht bloß einzelne Bcthörte waren es, denen man solch systematischeAbtödtnng des öffentlichen Gewissens, solch unverantwortliche Umstürzungaller sittlichen Anschauungen vorznwcrfcn hatte: die höchsten Vcrtrctnugs-körpcr selbst luden die schwere Schuld auf sich, an diesem Werke derFinsternis; mitznarbciten. Niemand geringerer als der Wiener Octobcr-Reichstag war es, der die cannibalische Hinschlachtnng Latour's als einen,,bedauerlichen Act schrecklicher Selbsthilfe des Volkes" beschönigte, währenddieselbe Versammlung das Einschreiten des kaiserlichen Fcldmarschallsgegen die der Anarchie und dem Terrorismus verfallene Stadt fürun-gesetzlich" erklärte, den Vollzieher des kaiserlichen Auftrages alsvolks-feindlich" verdammte. Unter solchen Umständen war cs nicht zu wundern,wenn tausende sonst ehrlicher Leute aus dem rechten Geleise gebrachtund auf Irrwege verlockt wurden, an deren Ende für sie Schmach undSchande warteten. Als der Gemeine des 12. Jäger-Bataillons StephanOtrusiua am 27. Jänner 1849 zum Tode geführt wurde, rief er schmerz-voll aus:Bis zum sechsten Octobcr war ich als Mensch und Soldatohne Makel. Fluch der Aula! Fluch dem Reichstag!""^)

Wie weit man gekommen wäre, wenn der Lauf der Ereignisse nichteinen vorzeitigen Abschluß bekommen hätte, vermag niemand zu sagen.Anzeichen vom Äußersten lagen mancherlei vor. Bei der Gerichtsver-handlung in Wcinhcim (Baden, Unterrhein-Kreis; December 1848)über die Vorfälle im vorangcgangencn Sommer kamen Geständnissesonderbarer Art vor: ein Bürger hatte seine Pferde zum Hcrumführender Guillotine versprochen; die Häuser vor denen sic halten sollte warenschon bezeichnet rc.