204 II. 7. Nationale Gleichberechtigung und staatsrechtliche Föderation.
„als Grundsatz" genehmigt und in der Vcrfassnngs-Urknndc vom 25. Aprilauch ans die andern Länder des Reichs ausgedehnt wurde. Ging nunfreilich in Folge der Wiener Mai-Ereignisse mit der octrohirtcn Ver-fassung auch der ß. 4 derselben — „Allen Volksstämmen ist die Unver-letzlichkeit ihrer Nationalität und Sprache gewährleistet" — in die Brüche,so ließ man in Prag den Gegenstand keinen Augenblick ans dem Augeund bildete die sprachliche Gleichberechtigung einen stehenden Artikel allervon da ausgehenden internationalen Kundgebungen. So stellte cs dieErklärung vom 5. Mai als eine der Aufgaben des Slavcn-Congrcssesans, „dein Grundsätze der Gleichberechtigung aller Nationalitäten imösterreichischen Kaiscrstaatc Anerkennung und Geltung zu verschaffen",und bczcichnctc bei der Eröffnungs-Feierlichkeit am 2. Juni Fürst GeorgLnbomirski die „Freiheit und Gleichheit aller Nationen" als das vonden versammelten Vertretern der österreichischen Slavcn anznstrcbendcZiel: „sic sei der neue Standpunkt, den das Slaventhnm ganz Europabringe" ^). So hieß cs auch in dem „Manifest an die Völker Europa's" :„Die Natur kennt weder edle noch unedle Völker, sic hat keines berufeneinem andern als Mittel zu dessen bcsondcrn Zwecken zu dienen; diegleiche Berechtigung Aller ist daher ein Gesetz Gottes, das keines ringe-straft verletzen darf". So unverkennbar war die Billigkeit dieser For-derung, daß sic allnrälig selbst in das politische Glaubensbekenntnis; derösterreichischen Deutschen Eingang fand. Zeuge dessen das vom WienerSichcrhcitsausschussc im Juni veröffentlichte „Programm des Central-Wahl-Comitcs für den bevorstehenden constitnircndcn Reichstag" ^),wo diejenigen Punkte ausgestellt wurden, die der Ausschuß den Wahl-Bewerbern gegenüber „als unerläßliche Bedingung seiner Unterstützung"forderte; der 5. Absatz lautete: „Anerkennung der vollkommenen staat-lichen Gleichberechtigung aller Nationalitäten des österreichischen Kaiscr-staatcS". Zuletzt fand derselbe Grundsatz in dem Olmttzcr Manifestevom 20. Octobcr den Völkern Ungarns gegenüber in den Worten Aus-druck, mit denen der Monarch die magyarischen Übergriffe zurnckwics:„Jede Nationalität hat bei Uns stets Schutz und in Uns einen sorgsamenPfleger ihrer friedlichen Entwicklung gefunden; diese Richtung werdenWir stets verfolgen und nie dulden, daß eine Nationalität die andereunterdrücke; die gleiche Berechtigung Aller ist Unser Zweck, den Wirmit den Uns zu Gebote stehenden Mitteln auf der Grundlage der con-