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1352.
1. Juli.
6. Juli.
1). Juli.
13. Juli.
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14 . Juli.
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Ludwig der Brandenburger bestimmt als höchstes Arbeitslohn einem Mader 8 MünchnerPfg. und einem Becher 4 Pfge. zu der Kost. G. zu München Sontag nach Peter und Paul.
König Karl veileiht den Burggrafen von Nürnberg, Johann und Albrecht, die Veste Erke-brechtsstein mit allen Zugehörungen als rechtes Lehen mit der Bescheidenheit, dass ihre Er-ben dieselbe Veste von den nachfolgenden Königen und Kaisern und von dem Reich, als oftes zu schulden kumt, zu rechten Lehen nemmen und empfangen sollen. G. ze Präge amnehsten Freytag vor St. Kylianstag.
Hospitale in Eber* a Dieterico Waldmann ejusque conthorali Hedwige oppidanis ibideminstauratum et ab aliis Christi fidelibus condotaturn ab Alberto episcopo Herbipolensi confirma-tur. D. V. idus Julii. (c. S.)
Fridreich der Weichser von Traubling und Nielas sein Sohn bekennen dass ihnen dieAbtissin Peters zu Niedermünsler in Regensburg einen Acker an der aycheinnen Leyten zuTraubling zu J-ieibrecht verliehen hat. G. an sand Margreten Tag. (c. 2 S.)
König Karl nimt die rom Reich an den Bischof Albrecht zn Würzburg versetzt geweseneStadt Rothenburg, nachdem sie. sich mit eigenem Geld gelöset hat, wieder in den unmittelbarenReichsschutz, entledigt sie der Schuld oder Inzicht erschlagener Juden wegen, erlaubt die Wie-deraufnarne von Juden, und dass ohne Willen des Bürgermeisters und Raths kein Jude sichin der Stadt setzen soll, verheist auch der Bürgerschaft und Gemeinde sie nicht ferners mehr zuverpfänden, und ihr ohne ihrem Willen keinen Richter mehr zu geben, und erlaubt endlich dasssie sich mit den Städten Schwabens verbinden und vereinen möge. D. eod. d. (c. S.)
Derselbe erlaubt dem Rath und der Bürgersthaft zu Rothenburg das Weinumgeld in ihrerStadt von nächsten St. Jakobs Tag an auf acht ganze Jahre. D. eod. d.
Derselbe bewilligt dem Rath und der Bürgerschaft zu Rothenburg sich an ihres Stadt-schreibers, Friedrich, Leib und Gut zu halten wegen dessen gegebenen schädlichen Rath beyVersetzung der Stadt an den Bischof von Würzburg und hieraus erfolgten Schäden. G. zuPrag an Sampztag nacli sant Margareten tag. (c. S.)
Derselbe bewilliget den Bürgern der Stadt Rothenburg dass sie einen Richter in ihreStadt und zu ihrem Landgericht mit seinem Rath, oder in seiner'Abwesenheit von deutschenLanden mit Rath des Burggrafens Johann zu Nürnberg wählen mögen. D. ib. et eod. d.
Herzog Ernst von Braunschweig Herzogs Albertes Sohn belehnt Heinnemann und Adolphvon Itter mit einem Burglehen auf dem Haus zu Sconeberge und mit vier Höfen zu Alden-dorpe an der stenenen Wese. G. in der Apostelen Tage. (c. S.)
15. Juli.