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3 (1844) Nubien und Sudan
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Gefangenen zu Sklaven, über welche, als Kriegs-beute, der Besitzer eine eben so unbeschränkte Herr-schaft ausübt, als über sein Vieh. Im klebrigenscheint die Regierung milde, und nach ihrer Artauch ziemlich gerecht zu scyn.

Die Leute konnten etwas arabisch reden undverstanden die Sprache von Kordofan, welche einerder Begleiter des Scheck) Bischir ebenfalls sprach,der uns daher während der Unterhaltung als ge-nügender Dollmetscher zu dienen im Stande war.

Die Abthcilung der Wüste, in welche wirvon hier aus cindringcn sollten, und die sich biszum rothcn Meere erstreckt, wird nur von wenigenwandernden Beduincnstämmcn bewohnt, die blosnominell, und auch dies nur zum Thcil, unter derOberherrschaft Mchemcd Ali's stehen, folglich nochalle Reisende als gute Beute ansehen. Die Sicher-heit, die man so vollständig in den Staaten desägyptischen Herrschers genießt, hört also hier auf,und der Scheck) Bischir kündigte uns an, daß einAnfall von Räubern möglich scy, wir daher unsreWaffen in Bereitschaft halten möchten. Zugleichbot er mir au, jetzt meinen Dromedar, auf dem