293
Hunderte alt ist, eine keineswegs zu verachtende Vorschule derArbeitsvergesellschaftung gegeben ist, soweit es sich um die dabei zuwählenden Formen der Leitung und Überwachung handelt. Zwargiebt es Verschiedenheiten tiefeingreifender Art, die wohl beachtet seinwollen; es liegt aber im Wesen der Sache, daß die Unterschiedealle zu Gunsten der Arbeitgesellschaft sich geltend machen. Beidieser sind nämlich die Hauptgebrechen der Kapitalgesellschaft, dassind Unkenntnis und Gleichgiltigkeit der Genossen den Aufgaben desUnternehmens gegenüber, nicht zu besorgen und es ist daher hierauch jener peinliche, die Aktionsfreiheit der Leitung lähmende und trotz-dem nutzlose Überwachungsapparat, welcher den Statuten der Kapitals-vergesellschaftungen als Ballast anhaftet, vollkommen entbehrlich. Dereinzelne Aktionär versteht in der Regel nichts von den Geschäftenseiner Gesellschaft nnd hat ebenso in der Regel gar nicht die Absicht,sich um den Geschäftsgang anders, als durch Empfangnahme derDividenden zu kümmern. Trotzdem ist er der Herr des Unternehmens,von seinem Votum hängt dessen Schicksal in letzter Linie ab; welcheUmsicht ist daher vonnöten, um diesen Aktionär vor den möglichenFolgen der eigenen Unkenntnis, Leichtgläubigkeit und Nachlässigkeit zuschützen! Die vergesellschafteten Arbeiter dagegen sind mit dem Wesenihres Unternehmens sehr wohl vertraut, dessen Gedeihen ist ihr vor-nehmstes materielles Interesse und wird von ihnen auch ausnahmslosals solches erkannt. Das sind ausschlaggebende Vorteile. Oder willman darin eine besondere Schwierigkeit sehen, daß die Arbeiter sich derLeitung von Personen unterwerfen sollen, deren Stellung von ihrem,der zu Leitenden, Votum abhängt? Dann könnte man mit demselbenRechte die Autorität aller aus Wahl hervorgehenden politischen undsonstigen Behörden anzweifeln. Den Leitern fehlt jegliches Mittel,Gehorham zu erzwingen? Falsch; es fehlt ihnen nur eines, dasRecht, den Unbotmäßigen willkürlich zu entlassen. Aber dieses Rechtfehlte auch gar mancher anderen, auf Disciplin und vernünftigeFügsamkeit der Mitglieder angewiesenen Körperschaft, die nichtsdesto-weniger, oder gerade deshalb weitaus bessere Disciplin hielt, als jeneVereinigungen, deren Gehorsam durch die weitestgehenden Zwangsmittelgewährleistet war. Zwar kann, wo der äußere Zwang fehlt, dieDisciplin schwerer in Tyrannei ausarten, aber das ist doch wahrlichkein Übel. Zudem steht den Leitern freier Arbeitervergesellschaftungenein Zwangsmittel der Disciplin zu Verfügung, dessen Gewalt schranken-loser ist, als die der schonungslosesten Tyrannei: die alles umfassendegegenseitige Überwachung der Genossen, deren Einfluß selbst der Hart-näckigste auf die Dauer nicht widerstehen kann. Allerdings ist zu alldem unerläßlich, daß die Arbeitenden insgesamt, oder doch zu weitausüberwiegendem Teile vernünftige Männer seien, deren Intelligenz zu