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Lessings Laokoon und die Gesetze der bildenden Kunst
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Einfache und collective Handlungen.

stellungsgebiets der Malerei ist es also nicht weit her, sie beschränktsich ans den Satz:zu den Handlungen, welche die Malerei andeutungs-weise durch Körper nachahmen kann, gehören auch die collectiven",einen Satz, den wir wohl als selbstverständlich bezeichnen können. Derganze Werth von XUIII würde also darin liegen, daß die collec-tiven Handlungen der Poesie und der Malerei gemeinsamsind. Aber auch hierzu machte Lessing den bedeutsamen Zusatz:Doch mit verschiedenen Einschränkungen." Schon in 12,wo er noch unter dem unmittelbaren Eindruck der MendelssohnschenEinwnrse steht und viel emphatischer die collectiven Handlungen alsdaseigentliche gemeinschaftliche Gebiet der Malerei und Poesie" be-zeichnet, schon da drängen sich ihm solche Einschränungen auf.kSie sind", sagt er,ihr gemeinschaftliches Gebiet, das sie abernicht aus einerlei Art bebauen können." Vielmehr müssedabei die Poesie,was sie am Ganzen verlieret, an den Theilen zugewinnen suchen und nicht leicht eine collective Handlung schildern,in der nicht jeder Theil für sich betrachtet schön" sei; während um-gekehrt die Malereisich eher in den Theilen als in dem Ganzenvernachlässigen" müsse. Aber bei dieser verschiedenenArt der Be-bauung" bleibt er nicht stehen. Sondern er sagt:diese doppelteRegel, nämlich daß der Maler bei Vorstellungen collectiver Hand-lungen mehr auf die Schönheit des Ganzen, der Dichter hingegen mehrdarauf sehen muß, daß so viel möglich jeder einzelne Theil schön sei,spricht das Urtheil über eine Menge Gemälde des Künstlersund des Dichters, und kann beide in der Wahl ihrer Vorwürfesicher leiten." Und dann giebt er als Beispiel einer collectiven Hand-lung, die nicht hätte gemalt werden sollen, Michelangelos jüngstesGericht, und bezweifelt, daß der sterbende Adonis, derbei demBion ein vortreffliches Gemälde" ist, und den gerade Mendelssohnals Beispielunbeweglicher" und somitvollkommen malerischer"Handlungen angeführt hatte,einer schönen Anordnung unter derHand des Malers fähig" sei.

Nachdem wir nun vorhin gesehen, wie Lessing sich zu den Haupt-sätzen dieses Stückes 12 verhalten, können wir mit Bestimmtheit be-haupten, daß er auch diese letzten Sätze nicht ohne erneute Prüfungin seinen zweiten Theil ausgenommen haben würde, und dabei dürftensich wohl dieverschiedenen Einschränkungen" dahin erweitert haben,