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Der Nachlaß.
weise durch Körper."-„schildert die Poesie auch Körper, aber
nur andeutungsweise durch Handlungen."
Daraus könnte man nun den Schluß ziehen, daß Lessing ebenjene „Verbesserung" wieder verworfen habe. Aber der Schluß wäreso ohne Weiteres nicht richtig. Denn in der zweifellos nach Vollendungdes Laokoon entworfenen Disposition des zweiten Theils (4) heißt eswieder (XI.IV), und zwar in genauester Anlehnung an 3, X: „Wie derDichter Körper nur andeutungsweise durch Bewegungen schildert: sou. s. s." Und wenn von den folgenden Sätzen des Stückes 12 derLaokoon weder die Definition der Handlung (e), noch den Begriff dereinfachen Handlung (ä) und die daraus gezogene Folgerung (k)aufninunt, die Disposition des zweiten Theils aber, der früheren Dis-position (3, zweiter Abschnitt, XV) entsprechend, auf die collectivenHandlungen zurückkommt, (e, §) so ist auch hieraus ohneWeiteres keine bestimmte Folgerung berechtigt.')
Aus dieser Darlegung ziehe ich nun folgende Schlüsse, welche ichmir selbst als Richtschnur für die Benutzung des sogenannten „Nach-lasses" hinstellen will.
1. Das im Nachlaß enthaltene Material ist unbedingt zu be-nutzen, so weit es zur Erläuterung der im Laokoon ausgesprochenenSätze dienen kann.
2. Zur Erweiterung dieser Sätze ist es nur mit äußersterVorsicht,
3. zur Widerlegung oder Einschränkung derselben ist es garnicht zu gebrauchen.
4. Völlig verfehlt' wäre der Versuch, aus diesem Material einzusammenhängendes Ganze construiren und dies für die Fortsetzungdes Laokoon ausgeben zu wollen.
g Die Erklärung aller dieser anscheinenden Jnconsequenzen s. unten, XXXI.