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Huldigung Berengars und Adalberts 952.
lichen Lehnseid leisteten nnd dafür durch einen goldenen Scepter mitdein Königreiche Italien belehnt wurden. Gegen Anerkennung seineshöheren Rechtes trat der deutsche König von der unmittelbaren Re-gierung Italiens wieder zurück, Berengar nnd sein Sohn aber ließensich für den ihnen zugesicherten thatsüchlichen Besitz eine mehr oderminder drückende Oberhoheit gefallen. Ob sie auch zur Entrichtungeines jährlichen Zinses verpflichtet wurden, muß bei dem Schweigender zuverlässigen Quellen dahingestellt bleiben,') obgleich nach demVorbilde Böhmens leicht etwas Aehnliches auch hier stattgefundenhaben kann. Abtreten aber mußte sie die Marken von Verona undAglei, d. h. die ganze ehemalige Markgrafschaft Friaul nebst Istrien,welche fortan mit dem Herzogthum Baiern vereinigt wurden. Agleihatte Heinrich schon früher, wie berichtet wurde, in Besitz genommen.Verona stand seit langer Zeit unter dem Markgrafen Milo, der zurrechten Stunde ans die deutsche Seite getreten war, um seinem NeffenMilo an Stelle des verbannten Rather das Bisthum zu sichern.Es sollten also jederzeit die Pforten Italiens den nordischen Gästenoffen stehen, wenn sie neue Ansprüche, neue Forderungen zu erhebenkamen. Eine mildere Herrschaft über seine Unterthanen statt der bis-herigen Härte soll endlich Otto seinem Vassallen Berengar zur Pflichtgemacht haben/) der es an Versicherungen der Willfährigkeit nichtfehlen ließ.
So endete, indem die langobardischen Könige frei von dannenzogen, der Augsburger Reichstag scheinbar befriedigend, ausgleichendnach allen Seiten hin, aber nur Keime neuen und längeren Zwie-spaltes ließ er in Wahrheit zurück. Sein Ergebnis war nur eineFolge der Rathlosigkeit aller Parteien, für jetzt einen befriedigendenZustand in Italien herbeiführen zu können. Die Stellung Berengars,der, ähnlich wie einst sein Großvater unter Arnolf, zugleich Königund Mann eines andern sein sollte, war eine zu widerspruchsvolle.
0 Die von Giesebrccht (Deutsche Kaiserzeit I, 824) geltend gemachten Zeug-nisse über einen langobardischen Tribut wage ich wenigstens noch nicht ausdiesen Zeitpunkt zu deuten. Allenfalls könnte man Hrotsvith dasür anfiihren,die (v. 717) Berengar das Wort in den Mund legt: ss rsgnum prvtio son-tsstans smsrs magno.
Oontin. Itegin. 952: illaroa tantum Vsronsnsis st ^qnilsisnsissxoipitur, quas llsinrieo kratri rsgis oommittitnr. Giesebrccht (Kaiserzcit 1,825) schließt ans der späteren Zugehörigkeit, daß auch Istrien damals vonItalien zu Baiern geschlagen worden. Vgl. über den Nmsang Ficker Forsch, zurRcchtsgcsch. Italiens t, 269 ff., Hirsch Heinrich I, 9 A. 1, 176 A. 4. 5.
b- Daß Milo, bald wieder abtrünnig, Markgraf blieb, ersehen wir ausseinem Testamente bei vglrslli It. sasra V, 757 vom I. 955. lieber das Bis-thnm s. Rathers Brief (opp. p. 542): Ksä impeckivit (die Wiedereinsetzung),quock alterum illio institutum rex (Otto) invenit, blilonis schlisst nopo-tulum, ns ckitkleils sit eonisetare, suiusss rsi eausa tanta midi intulsritmala. Oui quickem Nanasses ssckem vsnckicksrat. Eine Urk. Milos bei OsDionysos Vs ^Ickons st Xotingo x. 124.
)) lckiotsvitlias Oesta Ockck. v. 708 ff.: Hoo quoqus sollisitis ckssrsvitmaximo ckiatis/ut post liaso popnlum rsgsrst slsmsntius ipsum, H qusmprius imperio nimium sorripuit (sontrivit: Osltss) amaro.