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Kaiser Otto der Große
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176
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176 Tod des Grafen Udo und des Herzogs Hermann 949.

errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einen beson-deren Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch die Er-laubnis. seine Lehen nnd Grafschaften unter seine Söhne zu theilen,als ob es erbliche Eigengütcr gewesen wären. Diese Söhne, welcheaus seiner Ehe mit einer Gräfin von Vermandois hervorgegangen.waren — wir kennen ihrer außer dem früh verstorbenen Gebharddrei nebst einer Tochter Judith —, sollten nachmals zum Theil nocheine bedeutende Rolle spielen und namentlich in dem HerzogthumeSchwaben das Königshaus selbst beerben (seit 982).

Dem Grafen Udo folgte im Tode sein Bruder, der Herzog Her-mann von Schwaben, noch am 10. December des nämlichen Jahresnach ') und wurde in der Capelle des heil Kilian zu Reichenau be-stattet. Eine zuverlässige Stütze des Thrones in den Wirren derersten Jahre Ottos, wird er als einer der weisesten Fürsten seinerZeit gepriesen 3) und erscheint als solcher besonders häufig in demRathe des Königs. In den westfränkischen Händeln namentlich be-diente sich derselbe öfters seines Beistandes, sei es, weil ihm geradedurch den Besitz des Elsasses diese Dinge näher lagen, sei es, daßHermann außer der Abtei Echternach noch andre lothringische Lehenhatte. Mit dem Herzogthum Schwaben verband er auch manchefränkische Güter, ^) so in der Gegend des späteren Montabaur. Trotzseiner fränkischen Abkunft scheint er den Schwaben keinen Anstoß

Als Todesjahr geben 949 8anxg.II. mal., Lolonions. (Oolon.

soel. oodiees p. I29ß Xltust., t'ontin. Rexinon., vielleicht auch Xeerol. Iduld.ingi. und inin., wo er nur Iloriman Lomes heißt, 918 hat dagegen alleinHermann von Reichenau. Stalin (Wirtemb. Gesch. I, 444 A. 6) hätte dahernicht das letztere Jahr anuchmen sollen, zumal da die Urk. pro vemediognimgL . . diieLti dueis nostri boaUm memorigs IlLrimgnni (Wirtemb.Urkb. I, 2l1>, auf die er sich stützen wollte, mit Stumpf (X. 181) richtiger

auf den I. Januar 95» zu setzen ist. Als Todestag geben den 10- December

Xscrol. 8. Oglki (St. Galler Mittheil. IX, 0»), Dinsidlsnso (Iloskmer IV,144), ^.uxienss tMittheil. der Züricher antiqnar. Gcscllsch. VI, »5 mit dem

I. 945 von neuerer Hand!), Oontin. Ilexiu. 949, den 13. Dec. dagegen

Xeerol. stlei-ssdurx. und IVoissLndurx. (Vontes IV, 314). Hicher gehörtwohl auch Xemol. Vuld. mgi. 95» (nur beiLeibniz, 88. rorum Iliunsvio. III,704): II III.' IlLcembr. Ileiimun Lomes, wenn dieser Graf nicht von demHerzog zu unterscheiden ist, da auch die ^.nu. 8. Lonitgeii dreviss. >88. III,118) unter 950 haben: Odiit Ilsriman Lomes.

2) Lsrimanu. ^.ux. 948: ^uxigegus in egpeUg sauet! Odiliani so-pultus sst.

Oontin. Ilexin. 949: Ilerimannus dux inter snos sspientissimus etprudentissimus odiit II1I Ist. Oeesmdris.

fi Vgl. Stein König Kourad S. 3»8. Nach einer Urk. aus der Zeit desAbtes Haicho von Futdä (917—923) lagen Erbcuhauscn und Ersurtshausen inpgxo Doxenadg in eomitgtu lleviingnni (Ilronüs I'od. dipl. I'uld. p. 309).Aluiundshausen (eine Wüstung bei Wichdorf südw. von Cassel) lag in Lomitst»Ilgssonum guain dominus modo tsnet fiiudoltüs, vielleicht aus HermannsErbschaft tWcnck Hess. Landesgcsch. III Urkb. 3n). Nach einer Urk. des Erz-bischofs Heinrich von Trier (950 — 904) besaß Herzog Hermann ausgedehnteBesitzungen zu Humbach (dem späteren Montabaur >, wo Rotbert ducns II eil -mnnni petitionidus eine hölzerne Kirche geweiht hatte, doch erregt dies nurvom 13. Februar datierte Aktenstück dadurch Verdacht, daß Hermann noch alsein Lebender vorausgesetzt wird (Beyer Mittelrhcin. Urkb. I, 204).