Die Sprengel von Brandenburg und Havelberg 948.
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Der Havclberger Sprengel, dem Dudo als erster Bischof vor-gesetzt wurdet) umfaßte unmittelbar das Land zwischen Elbe undStremme (Plauenschen Canale), Elde, Ostsee und Peene (ihremganzen Laufe nach), der Brandenburger, dem Thietmar zum Bischofgegeben wurde, 2 ) erstreckte sich südlich und östlich von demselben vonder Elbe bei Magdeburg bis hinüber zur Oder, aber auch mit Ein-schluß der Landschaften Zemzizi (um Alten - Plathow) und Dossia(zwischen Doste und Rhin«, die Havelberg später für sich beanspruchte.Beide erhielten in ihren Sprengel» den Zehnten von den slavischenBewohnern derselben: Havelberg bis hinüber zum Müritzsce, in derniederen Mark dagegen, d. h. dem Gebiete der Redarier zwischenPeene, Ostsee und Oder sollte ihm nur der Zehnte des von demKönige eingetriebenen Tributes zufallen?) In dem BrandenburgerSprengel wurden sieben in der Magdeburger Gegend gelegene Ortevon der Zehntpflicht ausgenommen, weil sie bereits dem Morizklostergehörten, und nur zu gewissen Naturallieserungen an Brandenburgverpflichtet. Dem Bischof Thietmar wurde noch besonders die Hälfteder Feste Brandenburg und die Hälfte des Werders, auf welchem sieerbaut, zu eigen gegeben, sowie die Hälfte aller dazu gehörigen Höfeund die Burgen Pritzerbe und Ziesar ganz. In ähnlicher Weiseward seinem Amtsgenossen Dudo das halbe Havelberg und eine Reiheweiterer Ortschaften geschenkt, wenn wir der nicht zweifellosen Stif-tungsurkunde trauen dürften. Diesem fiel vorzugsweise die Bekehrungder wilden Redarier zu, jenem die der Heveller, Uckrer, Lausitzer undandrer kleinerer Stämme. Beide wurden unter Mainz als Metropolegestellt 4) und somit die ohnehin so bedeutende Zahl von Suffragan-bisthümern, die dem Stuhle des h. Bonifacius untergeben waren,abermals um zwei neue vermehrt.
Während die Gründung der für die dänische und slavische Missionbestimmten Bisthümer bewies, wie festen Fuß bereits die deutsche
Anrechte beizulegen, oder ob die Namen derselben Rathgcbcr hincingescht wordensind, nm der Stiftung des Bisthums Havclberg gleiche Weihe und Wichtigkeitbeizumcsscn. — Die Xnn. (lueckiiub. 997 nennen dies Gebiet ^tockorauism,qusm vu>Av Ilsvsickum vosnut, sgesgism intsr Zelsvuniess terra,u.
fl Die Stistuugsnrk. nennt ihn veuersbilem st religiosum prussulemOuckousm, bei Thietmar (11 s. 14) heißt er Vucko, in dem Xmmiists 8uxoL. 969 (88. VI, 622) und in den ^nn. blsAcksburA. s. 976 (88. XVI, löl)Ducks, ebenso in dem als Original erhaltenen Schreiben Ottos von 968 (Ilress-Isu Dipl. 0 p. 14), durch welchen Widerspruch die Nrk. nur verdächtiger wird.Näthselhaft ist mir die (anscheinend ans guter Quelle stammende) Nachricht beiWimpheling (Ouluioz;. spiseop. ^.rAsntiu. p. 31>: Oum Duiibslmo srebi-spissopo (se. Drsüeubulckus sousse-rsvit) ü'utsuem 8elckavoussm spiseopumspuck Drpiisslurt. Diese Weihe müßte zwischen 965 und 968 fallen.
fl Die Sliftungsurk. nennt ihn roligiosum prsesulsm Nliigtmsrum,ebenso Thietmar 11 s. 14.
fl Vgl. zur Erläuterung Riscksl Xovus eocksx ckiplom. LrsncksuburA. II,383, woselbst auch im Anhänge die bestätigenden Urk. Konrads III. und Fried-richs 1. abgcdruckt sind.
fl Xuu. bln^ckovueA. 970: Ducko quoqus IluvsIberAsusis st DucksliuusLrsuckenlrurgsusis episeopi, peius quickem blsAontino srobispissopo subisetivgl. vorher zu 939: ,VIoN 0 utini sutistuASueos esse soustituir.